ESRS Set 1 – Update
Was sich ändert – und was bleibt
Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Zuge des sogenannten Omnibus-Package I hat die EU-Kommission im Februar 2025 eine Überarbeitung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angekündigt. Ziel ist es, die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu reduzieren und gleichzeitig die Klarheit und Anwendbarkeit der Standards zu verbessern. EFRAG wurde mit der technischen Ausarbeitung beauftragt und hat die überarbeitete Version des ESRS Set 1 am 3. Dezember 2025 an die EU-Kommission übergeben. Nach einer möglichen Überarbeitung und der Beschlussfassung durch die EU-Kommission werden die Änderungen voraussichtlich im 2. Halbjahr 2026 in Kraft treten.
In unserem Seminar ESRS Set 1 – Update erhalten Sie einen fundierten Überblick über die geplanten Änderungen der ESG-Standards, bevor sie EU-weit in Kraft treten.
Sie erfahren, wie die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen sind – damit Sie Ihren nächsten Nachhaltigkeitsbericht sicher und effizient erstellen.
Welche Fragen beantwortet das Seminar?
- Was sind die zentralen Ziele der Ăśberarbeitung des ESRS Set 1 durch EFRAG?
- Welche konkreten Änderungen an den ESG-Standards gibt es?
- Wie verändert sich der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD?
- Welche Anforderungen werden gestrichen, vereinfacht oder neu formuliert?
- Wie wirkt sich die Reform auf die Wesentlichkeitsanalyse aus?
- Welche Datenpunkte und Offenlegungspflichten bleiben verpflichtend – und welche fallen weg?
- Welche Übergangsfristen und Zeitpläne gelten für die Umsetzung?


