Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen (auch online), die mindestens 16 Zeitstunden umfassen. Weiterbildungen, für die Aufstiegsbafög genutzt werden kann, sind nur förderfähig, wenn ein Ablehnungsbescheid für Aufstiegsbafög vorliegt. Eine Kombination der Förderungen ist nicht zulässig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 60% der Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000,00 Euro/Kalenderjahr pro Antragstellenden.
Voraussetzung: Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss sich an der Weiterbildung mit mindestens 40 % der Seminarkosten beteiligen. Ist die maximale Fördersumme von 5.000,00 € ausgereizt, trägt der Arbeitgeber die Differenz zu den tatsächlichen Kosten der Weiterbildung.
Wer kann die Förderung nutzen?
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Wird die Arbeitszeit im Home-Office in Schleswig-Holstein ausgeübt, kann ein Antrag gestellt werden, wenn den Unterlagen der Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung beigelegt ist, woraus hervorgeht, dass die Home-Office-Tätigkeit in ihrem vollen Umfang in Schleswig-Holstein erbracht wird.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Förderung wird über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein beantragt. Für die Beantragung benötigen Sie von uns ein ausgefülltes Formular, dass über die Website der IB SH aufrufbar ist. Wenden Sie sich hierfür gerne unter Angabe des Wunschkurses samt Kursdaten an foerderungen(at)endriss.de.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn gestellt werden. Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangehenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag abschließend bearbeitet wurde und ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Worauf muss ich bei der Antragstellung achten?
Obwohl die Steuer-Fachschule Dr. Endriss keine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat, sind einzelne Lehrgänge mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein förderfähig. Für die Beantragung ist es notwendig, dass Sie in einer Kurzerklärung beschreiben, warum Sie sich für einen Weiterbildungsträger mit Sitz außerhalb Ihres Bundeslandes entschieden haben.
Wer bezahlt die Weiterbildung?
Durch den „Weiterbildungsbonus SH“ sind ausschließlich die Erwerbstätigen zuwendungsberechtigt, sodass die Förderung ausschließlich auf das Konto der bzw. des Erwerbstätigen als Antragstellende überwiesen wird.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachträglich auf Antrag. Hierfür sind der Bewilligungsbehörde spätestens drei Monate nach Beendigung des Weiterbildungsseminars alle notwendigen Formulare und Unterlagen vollständig einzureichen.
Bis wann gilt das Förderprogramm?
Das Programm endet am 31.12.2028. Die geförderte Weiterbildung muss spätestens bis dahin abgeschlossen sein. Die Förderperiode endet, wenn das Budget ausgeschöpft ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein






