Förderpro­gramm Betriebliche Weiterbildung (Rheinland-Pfalz)

Förderungen – Euro-Banknoten als Symbol für finanzielle Unterstützung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei privaten oder vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildungen

Wenn Sie die Weiterbildung privat finanzieren:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen.
Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten bzw. Weiterbildungen von mind. 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Weiterbildungskosten unter 100,00 € werden nicht gefördert.

Wann und wo kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus bei der Bewilligungsbehörde (zwischengeschalteten Stelle) eingegangen sein. Erst wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht sind, kann die Anmeldung zum Lehrgang erfolgen. Die Kostenerstattung erfolgt über das oben genannte Onlineformular nach Abschluss der Weiterbildung.

Achtung!

Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Was muss ich selbst bezahlen? Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Die Kosten für eine Weiterbildung werden zunächst durch Sie vollständig selbst bezahlt.
Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss Ihrer Weiterbildung laden Sie den Antrag auf Kostenerstattung zusammen mit Ihrem Teilnahmezertifikat über das o.g. EDV-Begleitsystem hoch.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung finanziert:

Bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr

Der betrieblichen Weiterbildung kommt eine hohe Bedeutung bei der Deckung des Fachkräftebedarfs zu. Für die Beschäftigten bilden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen ein wichtiges Instrument des lebenslangen Lernens, für Betriebe ermöglichen sie die laufende Anpassung der Fertigkeiten ihrer Beschäftigten an veränderte Anforderungen, beispielsweise durch Digitalisierung oder den allgemeinen technischen Fortschritt.

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.

Weitere Informationen zu beiden Förderinstrumenten finden Sie unter: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung 

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