Wie können Steuerpflichtige gegen ihre Steuerbescheide für das Jahr 2014 vorgehen, wenn sie verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe des Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2014 geltend machen wollen, und inwieweit stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, wonach der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums genügt? Diese Fragen wollte die Abgeordnete Susanna Karawanskij (DIE LINKE.) aktuell von der Bundesregierung beantwortet haben. Eine entsprechende Antwort wurde nun veröffentlicht.Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister v. 30.6.2015:
  • Festsetzungen der Einkommensteuer werden zurzeit u.a. hinsichtlich  der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG von Amts wegen vorläufig durchgefĂĽhrt (Nr. 6 der Anlage zum BMF-Schreiben v. 16.5.2011, NWB DokID: FAAAD-84768, in der Fassung des BMF-Schreibens v. 13.5.2015, NWB DokID: EAAAE-90677).
  • Die Steuerpflichtigen mĂĽssen daher keinen Einspruch einlegen, um ihren  Einkommensteuerfall insoweit „offen“ zu halten.
  • Die Bundesregierung legt entsprechend einem Beschluss des Deutschen Bundestages v. 2.6.1995 alle zwei Jahre einen Bericht ĂĽber die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor.
  • Auf Grundlage der Ergebnisse der letzten beiden Existenzminimumberichte (vgl. BT-Drucks. 17/11425 und 18/3893) hat der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber die BeschlĂĽsse zu den Anpassungen der steuerlichen Freibeträge – Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag – gefasst; zugleich wurden weitere Entlastungen fĂĽr die Steuerpflichtigen auf den Weg gebracht, indem das Kindergeld, der Kinderzuschlag fĂĽr Geringverdiener und der Entlastungsbetrag fĂĽr Alleinerziehende erhöht und zum Abbau der kalten Progression eine Tarifverschiebung vorgenommen wurde (vgl. BT-Drucks. 18/4649).
Hinweis: Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde am 22.07.2015 im BGBl I 2015 S. 1202 verkĂĽndet (s. hierzu NWB Reform Radar). Hauptbezug: BT-Drucks. 18/5536 Seite 40 Verwandte Artikel:
  • BMF-Schreiben v. 13.5.2015, NWB DokID: EAAAE-90677
  • BMF-Schreiben v. 16.5.2011, NWB DokID: FAAAD-84768
  • Hörster, Anhebung von Grund-/Kinderfreibetrag, Kindergeld/-zuschlag und BĂĽrokratieentlastung - Bundesrat stimmt Steuergesetzen zu, NWB 30/2015 S. 2209, NWB DokID: HAAAE-94428
  • Seifert, Erhöhung des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags und Kindergelds, StuB 13/2015 S. 510, NWB DokID: XAAAE-93818
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