Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die ab dem 1.8.2015 geltende Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung veröffentlicht.Hierzu führt das BMAS weiter aus:
  • Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung wird die Einkommensschwelle von 2.958 € dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils fĂĽr die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.
  • Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden. So wird verhindert, dass Familien in Konfliktsituationen gebracht werden.
Hinweis: Die neue Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist auf der Homepage des BMAS veröffentlicht. Hauptbezug: Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV v. 29. Juli 2015
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