Am 01.09.2017 veröffentlichte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 33 (E-DRS 33). Damit sollen Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen konkretisiert und Anwendungsfragen anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht werden.
Hierzu führte die WPK weiter aus:
  • Anzuwenden ist der Standard für alle Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, gilt der Standard nicht.
  • Die neuen Regelungen sollen nach endgültiger Verabschiedung des Standards erstmals für nach dem 31.12.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.
  • Kommentierungen können gegenüber dem DRSC bis zum 31.10.2017 abgegeben werden.
  • Die Verlautbarung ist auf der Internetseite des DRSC zugänglich.
Quelle:WPK online (Sc)Verwandte Artikel:
  • Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss (HGB, IFRS), infoCenter, NWB DokID: IAAAC-32093
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