In der Praxis kommt es beim Leasing häufig vor, dass der (künftige) Leasingnehmer zunächst ein Wirtschaftsgut bestellt und erst danach einen Leasingvertrag darüber abschließt. Der Leasinggeber tritt dann in den Bestellvertrag zwischen Leasingnehmer und Händler ein. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 31. 8. 2015 zum Bestelleintritt nimmt Dr. Volker Endert in BBK 19/2015 zum Anlass, die buchhalterische Abbildung dieser Fälle sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerlich darzustellen.Erfahren Sie mehr!
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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