Die OFD Karlsruhe macht auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank aufmerksam, infolge dessen bei einzelnen Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert wurde.Hintergrund: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (sogenannte ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit. Hierzu führt die OFD weiter aus:
  • Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.
  • Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen.
  • Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.
  • Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.
  • Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber.
  • Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.
  • Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Anmerkung: Bereits im Juli wurden falsche Steuerklassen aus der ELSTAM-Datenbank übermittelt. Hier wurde statt der bisherigen Steuerklasse 3 die Steuerklasse 1 eingetragen und zwar rückwirkend zum 1. 1. 2015 (s. hierzu das Schreiben der OFD Karlsruhe an Abreitgeber in BW v. 4.8.2015, NWB DokID: JAAAF-04321). Arbeitnehmer sollten daher ihre Lohnabrechnungen der vergangenen Monate überprüfen und ggf. eine Korrektur bei ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Hauptbezug: OFD Karlsruhe, Mitteilung v. 18.9.2015, NWB DokID: PAAAF-04802Verwandte Artikel:
  • Langenkämper, Elektronische Veranlagung, infoCenter, NWB DokID: WAAAE-83543
  • OFD Karlsruhe v. 4.8.2015 - S 2363/167 - St 144, NWB DokID: JAAAF-04321
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Newsletter-Redaktion
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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