Das BMF weist darauf hin, dass ab dem VZ 2017 grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet sind.
Hierzu fĂĽhrt das BMF weiter aus:
  • Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € die Abgabe einer formlosen EinnahmenĂĽberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus.
  • Informationen zur Ăśbermittlung durch DatenfernĂĽbertragung sind unter www.elster.de erhältlich.
  • In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag weiterhin von einer Ăśbermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DatenfernĂĽbertragung verzichten. FĂĽr diese Fälle stehen in den Finanzämtern Papiervordrucke der Anlage EĂśR zur VerfĂĽgung.
Quelle:BMF online vom 30.03.2017 (Sc) Verwandte Artikel:
  • Happe, Einnahmen-Ăśberschussrechnung, infoCenter, NWB DokID: JAAAB-14429
  • Happe, Einnahmen-Ăśberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen, NWB DokID: KAAAE-23480
  • Hänsch, Elektronische Ăśbermittlung von Investitionsabzugsbeträgen, BBK 6/2017 S. 279, NWB DokID: FAAAG-39898
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!