Die OFD Niedersachsen gibt einen allgemeinen Überblick über den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 27.03.2017 - S 2354 - 118 - St 215).
Hintergrund: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG grundsätzlich nicht abzugsfähige Aufwendungen. Ein Abzug der entstandenen Aufwendungen kommt nur in zwei Ausnahmefällen in Betracht. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind voll abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer, kommt ein begrenzter Abzug der Aufwendungen von bis zu 1.250 EUR in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen für seine betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang geht die OFD anhand von zahlreichen Beispielen auf folgende Punkte näher ein:
  • PrĂĽfungsreihenfolge
  • Höchstbetrag gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 1. Halbsatz EStG
  • Abzugsfähige Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers
  • Berechnung der Aufwendungen, die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen
  • Behandlung von Ersatzleistungen des Arbeitgebers
Hinweis: Den Volltext des Erlasses können Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID HAAAG-41833 einsehen. Quelle: NWB Datenbank (il) Hauptbezug: OFD Niedersachsen v. 27.03.2017 - S 2354 - 118 - St 215, NWB DokID: HAAAG-41833Verwandte Artikel:
  • Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB DokID: MAAAE-35006
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!