Der BFH hat zur Verteilung des Gesamthandsgewinns einer Gemeinschaftspraxis unter den Mitgesellschaftern für den Fall entschieden, in dem mit einem Neugesellschafter eine Tilgung der Kaufpreisverpflichtung aus künftigen Gewinnen der Gesellschaft vereinbart wurde (BFH, Urteil v. 27.10.2015 - VIII R 47/12; veröffentlicht am 10.2.2016).Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
  • Veräußerungsentgelt für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils gemäß § 16 Abs. 2 EStG ist auch eine der Höhe nach feststehende Kaufpreisforderung, die der Neugesellschafter während des Bestehens der Gesellschaft durch Verzicht auf Teile des ihm nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zustehenden Gewinns zugunsten des Altgesellschafters oder bei vorzeitiger Beendigung der Gesellschaft im Rahmen einer Ratenzahlungsverpflichtung zu erfüllen hat.
  • Dem Neugesellschafter sind trotz des Verzichts Gewinne in Höhe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zuzurechnen.
  • Denn die Zuweisung höherer Gewinnanteile an den Altgesellschafter steht der unmittelbaren Zahlung der Entgelte außerhalb des Gesellschaftsvermögens gleich.
Hinweis: Das Urteil schafft Klarheit über die ertragsteuerliche Behandlung des sog. Vorabgewinn- oder Gewinnverzichtsmodells, das bei Freiberuflern, die ihre Praxis erweitern, sehr beliebt ist. Entgegen einer im Schrifttum vertretenen überwiegenden Meinung hat sich der BFH dazu entschieden, auch eine gewinnabhängig entstehende Kaufpreisforderung als Veräußerungsentgelt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils anzusehen und damit eine Gewinnrealisierung anzunehmen. Für diesen Fall gab es die Empfehlung, für das Jahr der Aufnahme neuer Gesellschafter wegen einer möglichen Aufdeckung der stillen Reserven sicherheitshalber einen Buchwertantrag gemäß § 24 Abs. 2 UmwStG zu stellen (Levedag, EFG 2013, 289). Hauptbezug: BFH, Urteil v. 27.10.2015 - VIII R 47/12, NWB DokID: VAAAF-66189
Diese Seminare könnten Sie interessieren: IFRS SeminareSeminare Steuerrecht
Newsletter-Redaktion
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!