Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Abgabe der Anlage KAP in vielen Fällen nicht mehr erforderlich. Welche Möglichkeiten Steuerpflichten zur Verfügung stehen, auf die Abgabe der Anlage KAP zu verzichten, erläutert das Bundesfinanzministerium in einem neuen Merkblatt "Anlage KAP und Günstigerprüfung".

Hinweis: Das Merkblatt "Anlage KAP und GĂĽnstigerprĂĽfung" finden Sie auf den Internetseiten des BMF.

Quelle: BMF online
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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