- Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.
- Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.
- Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte können natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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