Nach Ansicht der Bundesregierung ist die steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen der Krankenkasse bereits ausreichend geklärt. Ein gesondertes BMF-Schreiben zu dieser Frage sei aufgrund dessen nicht erforderlich (BT-Drucks. 18/5536).Hintergrund: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte kürzlich entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu mindern ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015 - 3 K 1387/14; BFH-Az. X R 17/15). Der Abgeordnete Richard Pitterle (DIE LINKE.) wollte von der Bundesregierung daher u.a. wissen, ob sie der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz teile und ob sie es für nötig erachte, die Behandlung solcher Bonuszahlungen in einem Schreiben des BMF zu klären. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister v. 2.7.2015
  • Gemäß den Rdnr. 71 ff. des BMF-Schreibens v. 19.8.2013; NWB DokID: EAAAE-43327 mindern BeitragsrĂĽckerstattungen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehbaren  Krankenversicherungsbeiträge.
  • Betreffen die Bonuszahlungen hingegen nicht die Basisabsicherung, mindern sie auch nicht die als solche abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
  • Diese Rechtsauffassung wird vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil v. 28.4.2015 (Az. 3 K 1387/14) bestätigt.
  • Ein gesondertes BMF-Schreiben zu dieser Frage ist aufgrund dessen nicht erforderlich.
Hinweis: Sofern die Bonuszahlungen der Krankenkasse in Zusammenhang mit der Basisabsicherung stehen, mindern sie den Sonderausgabenabzug. Das wäre bei einem Modell so, wo es pauschal einen Bonus ohne konkreten Nachweis der Ausgaben gibt. Etwas anderes gilt jedoch bei einem Zuschuss der Krankenkasse, weil der Steuerpflichtige – wie im Fall vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz – an einem Bonusmodell "Vorsorge PLUS" teilgenommen hat. In diesem Fall ist eine Kürzung des Sonderausgabenabzugs nicht vorzunehmen (nach den o.g. Ausführungen wohl auch nach Ansicht des BMF). In der Praxis problematisch ist diese Unterscheidung aber dann, wenn die Krankenkassen (wie bisher üblich) alle Zahlungen insgesamt in einer Summe ohne Konkretisierung des Charakters bescheinigen. Hauptbezug: BT-Drucks. 18/5536 Seite 43 Verwandte Artikel:
  • FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015 - 3 K 1387/14, NWB DokID: PAAAE-50006; BFH-Az. X R 17/15,
  • Schneider, Bescheinigung der Krankenkasse prĂĽfen! NWB Experten-Block Link: nwb-experten-blog.de
  • Gerauer, KĂĽrzung des Sonderausgabenabzugs fĂĽr Krankenversicherungsbeiträge um Bonuszahlungen? - Einspruch einlegen, NWB 29/2015 S. 2132, NWB DokID: HAAAE-93978
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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