Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. Dies sieht der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (BT-Drucks. 18/11495) vor.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs:
  • Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten.
  • Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 € herabgesetzt.
  • Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.
  • Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.
  • Außerdem will die Regierung mit dem Entwurf sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem „aufsichtsrechtlichen Graubereich“ angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der BaFin unterstellt und erhalten aber andererseits EU-weit Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt.
  • Bei Zahlungen im Internet müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen. Das bedeute, dass sich der Kunde über mindestens zwei Komponenten (zu Beispiel Karte und Transaktionsnummer) legitimieren muss.
Quelle: Heute im Bundestag 163/2017 (Sc) Hauptbezug: BT-Drucks. 18/11495

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