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Verbraucherschutz | Verbandsklage gegen "TikTok" eingereicht (Kammergericht/BfJ)

Verbandsklage gegen "TikTok" eingereicht

Am Kammergericht (Berlin) wurde von der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) neben der Klage gegen "X" auch eine Klage gegen das soziale Netzwerk "TikTok" eingereicht, mit der die Zahlung von Schadensersatz an zum Klageregister angemeldete Verbraucher gefordert wird. Das Az. lautet 24 VKl 1/25. Betroffene können sich ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen.

Hierzu fĂĽhrt das Kammergericht weiter aus:

Bei der Klage handelt es sich ebenfalls um eine sog. Abhilfeklage als Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dabei kann ein Verbraucherverband im Wesentlichen gleichartige AnsprĂĽche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen geltend machen. Betroffene Verbraucher mĂĽssen sich hierfĂĽr beim Bundesamt fĂĽr Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, mĂĽssen die betroffenen Verbraucher nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage.

Mit der Klage fordert die Klägerin die Zahlung von Schadensersatz für registrierte Nutzer von "TikTok" in Abhängigkeit von ihrem Alter bei Nutzungsbeginn in Höhe von

  • 2.000 € fĂĽr Nutzer unter 16 Jahren,
  • 1.000 € fĂĽr Nutzer zwischen 16 und 21 Jahren und
  • 500 € fĂĽr Nutzer ĂĽber 21 Jahre.

Zur Begründung führt die Klägerin u.a. aus, dass die Beklagte höchst persönliche Daten sammle und analysiere und im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere kommerzielle Zwecke erstelle. Zudem schaffe sie insbesondere für Kinder und Jugendliche durch die Gestaltung ihres Algorithmus ein System der Manipulation und Abhängigkeit.

Die Klage wurde der Beklagten zugestellt und dem Bundesamt für Justiz zur öffentlichen Bekanntmachung übermittelt. Eine Klageerwiderung der Beklagten liegt noch nicht vor.

Hinweis:
Das BfJ hat die die Verbandsklage am 4.6.2025 auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche, sofern diese Gegenstand der Klage sind, zur Eintragung in das Register anmelden. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu.

Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen zu dem Verfahren sind auf der Homepage des BfJ veröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verbandsklageregister.

Quelle: u.a. Kammergericht, Pressemitteilung v. 3.6.2025 (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-92884

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