Im folgenden Beitrag erhalten Sie alle aktuellen Infos zur Reform und Digitalisierung der Steuerberaterberaterprüfung.
Warum eine Prüfungsreform notwendig ist
Der Berufsstand der Steuerberater:in spürt einen immer stärker werdenden Fachkräftemangel: Erfahrene Steuerberater:innen scheiden aus, ohne dass qualifizierter Nachwuchs in ausreichender Zahl gewonnen werden kann. Zu nimmt dagegen der Anspruch an die Qualifikation der Berufsträger:innen.
Ziel ist es nun, die als abschreckende Hürde wahrgenommene Steuerberater-Prüfung in der Form zu reformieren, dass der fachlich-methodische Anspruch erhalten bleibt, jedoch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die mit dem Lebens- und Arbeitsalltag der Prüfungskandidat:innen besser vereinbar sind. Man kann dies auch als Schritt sehen, das seit vielen Jahrzehnten im Kern unverändert gebliebene Berufsexamen zeitgemäßer zu gestalten.
Verschiedene Reformschritte werden nun parallel angegangen. Im Mittelpunkt steht die Abschaffung der Blockprüfung, die innerhalb von nur 3 Tagen, das oft in Jahren gewonnene Wissen abfragt. Diese Veränderung der Prüfungsstrukturen wurde in der Hochschullandschaft bereits vor 2-3 Jahrzehnten vollzogen.
Die aktuellen, noch nicht rechtskräftig beschlossenen Pläne sehen weiterhin einen 3-tägigen Prüfungszeitraum vor. Jedoch soll voraussichtlich ab 2028 die Möglichkeit bestehen, einzelne erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nicht erneut ablegen zu müssen, wenn die Gesamtprüfung noch nicht bestanden wurde. Diese Teil-Ergebnisse werden quasi mit auf den nächsten Prüfungsversuch übertragen. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, die mündliche Prüfung bei Nichtbestehen einmalig wiederholen zu können, ohne auch erneut die schriftlichen Prüfungen zu wiederholen. Für Kandidat:innen, die erst im Mündlichen gescheitert sind, stellt diese zusätzliche Chance eine signifikante Verbesserung dar.
Neben diesen Veränderungen, die als Erleichterung der Prüfung angesehen werden dürften, gibt es allerdings an einer Stelle auch eine Verschärfung der bisherigen Regeln. Die Möglichkeit der Übertragung von Prüfungsleistungen geht einher mit der Abschaffung von Ausgleichsmöglichkeiten schlechter Ergebnisse. War es bislang vorgeschrieben, dass insgesamt die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen im (arithmetischen) Mittel den Wert 4,5 nicht übersteigen durften, wird in Zukunft nur eine Gesamtprüfung bestanden sein, wenn keine Einzelprüfung schlechter als 4,5 absolviert wurde.
Nachfolgend ein erster Überblick über die geplanten Reformschritte.
Die Änderungen der Steuerberaterprüfung im Detail
- Modularisierte schriftliche Prüfung: Die drei schriftlichen Klausuren sollen künftig als einzelne Module abgelegt werden können – gemeinsam oder zeitlich verteilt, je nach persönlicher Planung.
- Gültigkeit bestandener Module: Schriftliche Prüfungen, die mit der Note 4,5 oder besser bestanden wurden, bleiben über einen noch zu definierenden Zeitraum, im Gespräch sind 4 Jahre, gültig und müssen nicht erneut geschrieben werden.
- Teilklausur müssen einzeln bestanden werden: Die Möglichkeit des Ausgleichs schlechterer durch bessere Ergebnisse wird abgeschafft. In Zukunft muss jede Teilklausur mindestens mit 4,5 bewertet sein, um das Examen zu bestehen.
- Keine endgültige Durchfallgrenze mehr: Eine Begrenzung der Prüfungsversuche wird entfallen. Kandidat:innen können Module beliebig oft wiederholen, bis sie bestanden sind.
- Eigenständige Wiederholung der mündlichen Prüfung: Die mündliche Prüfung soll als separates Modul geführt werden, das – sofern erforderlich – einmal gesondert wiederholt werden kann, ohne dass die schriftlichen Teile erneut abgelegt werden müssen.
- Neue Möglichkeiten für „Altfälle“: Kandidat:innen, die die Prüfung bereits endgültig nicht bestanden hatten, sollen erneut zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden können.
- Geplanter Starttermin der Reform: Nach aktuellem Stand soll das neue Prüfungsformat ab dem Prüfungstermin Oktober 2028 gelten. Die Prüfungen 2026 und 2027 folgen weiterhin der bestehenden Rechtslage.
- Unveränderte inhaltliche Anforderungen: Trotz Reform bleiben Umfang und Anspruch des Prüfungsstoffs unverändert.
Digitalisierung der schriftlichen Prüfung 2026: Unterschiede nach Bundesländern
Ab dem Examen 2026 ermöglichen zahlreiche Steuerberaterkammern in Form eines Wahlrechts neben der handschriftlichen Bearbeitung auch die digitale Bearbeitung der schriftlichen Klausuren. In einzelnen Bundesländern (z. B. Sachsen) ist die digitale Bearbeitung bereits verpflichtend. Andere Länder befinden sich in der finalen Abstimmung.
Das sollten Sie für Ihre Planung beachten:
- Welche Prüfungsform gilt für mich? Je nach Bundeslandund Jahr gelten unterschiedliche Vorgaben (Wahlrecht vs. Pflicht). Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer.
- Keine Änderung der Hilfsmittel: Unabhängig vom Medium (analog/digital) gelten die bundeseinheitlichen Schreibtermine und die zugelassenen Hilfsmittel gemäß den jährlich veröffentlichten Vorgaben.
- Digital oder handschriftlich? Wenn Sie zwischen digital und handschriftlich wählen dürfen, entscheiden Sie sich nicht kurzfristig. Ein Wechsel der Arbeitsweise will gut überlegt sein. Prüflinge haben noch über den Anmeldeschluss (Ende April) hinaus bis zum 01. Juni 2026 die Möglichkeit, die getroffene Entscheidung der Bearbeitungsform zu revidieren.
Welche Vor- und Nachteile bringt die digitale Bearbeitungsmöglichkeit?
Was sich ändert:
- Eingabe & Strukturierung: Texteingabe per Tastatur, Umstrukturierung von Abschnitten und Kopierfunktionen innerhalb der Klausur.
- Lesbarkeit: Einheitliches Schriftbild, keine Probleme durch unleserliche Handschrift.
Was gleich bleibt:
- Anforderungsniveau und Korrekturmaßstab.
- Zeitvorgaben und Stoffumfang.
- Zulassungs- und Anmeldefristen, die von den Kammern festgelegt und jährlich bekannt gemacht werden.
Mögliche Vor- und Nachteile der digitalen Prüfung
Die digitale Bearbeitung bringt mögliche Vorteile bei der Lesbarkeit und Strukturierung, setzt aber gezieltes Training in der Umgebung voraus. Ohne Vorbereitung könnten Vorteile sonst auch zu Nachteilen werden.
Mögliche Vorteile:
- Tempo & Effizienz: Viele Kandidat:innen schreiben am Rechner schneller. Ein wesentlicher Vorteil dürften die jetzt leichter vornehmbaren nachträglichen Korrekturen der eigenen Lösung sein. Änderung können komfortabel ohne Durchstreichen und Überschreiben vorgenommen werden. Die Lösung bleibt sauber, gut lesbar und strukturiert.
- Besser Struktur: Überschriften, Nummerierungen, Aufzählungen und Querverweise lassen sich rasch, unkompliziert und geordnet abbilden, hilfreich für lange, vielteilige Lösungen.
- Lesbarkeit: Einheitliche Formatierung unterstützt die Lesbarkeit und erleichtert Korrekturen.
Mögliche Nachteile / Risiken:
- Digitalen Fähigkeiten: Wer bisher ausschließlich handschriftlich gearbeitet hat, braucht Eingewöhnung. Ohne gezieltes Training könnten Zeitverluste folgen.
- Technikabhängigkeit: Trotz Prüfungs‑Clients und Aufsicht bleibt ein Restrisiko (z. B. Umgang mit unerwarteten Meldungen oder technischen Störungen).
- Darstellung der Inhalte: Bestimmte Tabellen, Berechnungen oder grafische Skizzen lassen sich digital ggfs. schlechter abbilden als auf Papier.
Was bedeuten die Änerungen für die Vorbereitung?
Prüfen Sie ihre eigenen Anforderungen und machen Sie sich bewusst, was diese konkret für Ihren eigenen Lern- und Prüfungsplan bedeuten.
- Fristen im Blick behalten: Zulassungs‑ und Anmeldefristen (z. B. Ausschlussfristen für den Antrag) sind strikt. Prüfen Sie die Angaben Ihrer zuständigen Kammer jedes Jahr neu.
- Frühzeitig entscheiden (sofern Wahlrecht): Möchte ich meine Prüfung Digital oder handschriftlich ablegen? Und dann konsequent in dieser Form üben.
- Inhalte bleiben entscheidend: Trotz digitaler Abläufe kommt es weiterhin vor allem auf eine gut strukturierte inhaltliche Vorbereitung an. Technisch modernere Prüfungsformen ersetzen nicht die fachliche Tiefe.
Zwischenfazit
Die Digitalisierung der schriftlichen Steuerberaterprüfung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie führt die Prüfung näher an den Arbeitsalltag einer Steuerberater:in heran. Wer schreibt heute im Berufsalltag noch mit der Hand? Ob die Änderung jedoch einen Vorteil für die Prüfungskandidat:innen bringt, hängt entscheidend von der individuellen Situation ab. Hier ist eine sorgfältige persönliche Abwägung der Vor- und Nachteile angeraten.
Die Strukturreform der Steuerberater-Prüfung wirkt nur auf den ersten Blick weitreichend. Eine Modularisierung bei nur einem jährlichen Prüfungstermin dürfte für viele Prüfling nur dann Verbesserungen bringen, wenn der individuelle Prüfungszeitraum deutlich verlängert wird. Die fehlende Ausgleichsmöglichkeit könnte de facto die Erfolgschancen gar verschlechtern. Die (naheliegende) Überarbeitung der relevanten Prüfungsinhalte ist aufgeschoben. Hierin besteht die eigentliche Chance, dem Berufsexamen den Schrecken zu nehmen und den Berufseinstieg attraktiver zu machen.








