Blog

Gesetzgebung | Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BMF)

Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Das BMF hat am 30.5.2025 den Referentenentwurf eines "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zur Stellungnahme an die Bundesländer übermittelt. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • WiedereinfĂĽhrung und Aufstockung der degressiven AfA: WiedereinfĂĽhrung der degressiven AfA fĂĽr bewegliche WirtschaftsgĂĽter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen, § 7 Abs. 2 EStG-E.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 Prozent um jeweils einen Prozentpunkt bis auf 10 Prozent ab dem VZ 2032, § 23 Abs. 1 KStG-E.
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes fĂĽr nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032), § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E.
  • EinfĂĽhrung einer befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung fĂĽr neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 mit fallenden Staffelsätzen in Höhe von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, 10 Prozent im ersten darauf folgenden Jahr, 5 Prozent im zweiten darauf folgenden Jahr, 5 Prozent im dritten darauf folgenden Jahr, 3 Prozent im vierten darauf folgenden Jahr und 2 Prozent im fĂĽnften darauf folgenden Jahr, § 7 Abs. 2a - neu - EStG.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung fĂĽr die BegĂĽnstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E. Die Regelung soll fĂĽr Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden, § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG-E.
  • Ausweitung der Forschungszulage auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten, wenn diese förderfähigen Aufwendungen im Rahmen eines begĂĽnstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, welches nach dem 31.12.2025 begonnen hat, entstanden sind, § 3 Abs. 3b – neu – FzulG. Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage fĂĽr nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. €, § 3 Abs. 5 FzulG-E.

Hinweise:
Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Abzuwarten bleibt, ob das Vorhaben noch vor der Sommerpause verabschiedet wird oder ob es zu Verzögerungen kommt.

Der Referentenentwurf ist zurzeit noch nicht auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, werden wir hierauf verlinken.

Quelle: Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Stand: 30.5.2025, 17:15 Uhr) (il)

Nachricht aktualisiert am 4.6.2025 sowie am 5.6.2025: Inzwischen wurde der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen. Dieser ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Am 5.6.2025 wurde das Gesetz in einer gleich lautenden Fassung der Koalitionsfraktionen in erster Lesung im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss des Bundestags weitergeleitet. Am 23.6.2025 ist eine Anhörung geplant. (Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 193 sowie Bundestag online, Meldung v. 5.6.2025 (il))

Fundstelle(n):
NWB YAAAJ-92699

Nachrichten:
Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung Deutschlands, NWB ReformRadar

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!