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Gesetzgebung | Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau (hib)

Endriss NWB Newsletter Februar 2026

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Entwurfs eines "Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten" (BT-Drucks. 21/3740).

Mit dem Vorhaben sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in derGewerbeordnungund im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Unternehmen - entlastet werden.

Der Entwurf des Gesetzes enthält folgende fünf Maßnahmen:

  • Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach § 34c Absatz 2a GewO soll aufgehoben werden.
  • Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme "Nationales Heizungslabel", wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden.
  • Die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach § 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) soll künftig entfallen.
  • Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
  • Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach § 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) soll gestrichen werden.

Mit den Änderungen seien Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro zu erzielen, heißt es in dem Entwurf. Davon entfielen rund 47,6 Millionen Euro auf die Immobilienwirtschaft und zehn Millionen Euro auf die Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Quelle: u.a. hib - heute im bundestag Nr. 51 (il)

Fundstelle(n):

NWB IAAAK-08774

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