Blog

Gesetzgebung | Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BMF)

Endriss Newsletter September 2025

Das BMF hat am 19.8.2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes veröffentlicht.

Hintergrund: Im StBerG besteht insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Bisher sind neben den Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer), zahlreiche weitere Personen und Vereinigungen in beschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Personen und Vereinigungen werden bislang abschließend im StBerG aufgezählt. Da die Europäische Kommission im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertritt, dass die vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien, erscheint in diesem Bereich eine Neuregelung angezeigt.

Darüber hinaus ist die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige bildet die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtigt alternative Lebenskonzepte nicht. Zudem bestehen Wertungswidersprüche im Hinblick auf die weitergehende Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine besteht aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Änderungsbedarf. Außerdem ist das Leitungserfordernis von weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern durch den digitalen Fortschritt und neue Arbeitsformen überholt und nicht mehr zeitgemäß.

Schließlich sollen in einigen weiteren kleineren Punkten des Berufsrechts der Steuerberater Änderungen vorgenommen werden.

Die geplanten MaĂźnahmen:

  • Der Entwurf sieht zunächst eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschlieĂźende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschlieĂźende Generalklausel fĂĽr die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.
  • Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maĂźvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Vereine von Land- und Forstwirten, Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche PrĂĽfverbände, Spediteure und sonstige Zollvertreter sowie Notare und Patentanwälte sollen unter bestimmten (niedrigschwelligen) Voraussetzungen weiterhin Hilfe in Steuersachen leisten dĂĽrfen.
  • DarĂĽber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an § 6 RDG anzugleichen, der fĂĽr die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten auĂźer dem Steuerrecht gilt. Damit entsteht ein kohärentes RegelungsgefĂĽge.
  • Ferner sieht der Entwurf eine Neustrukturierung der Vorschriften ĂĽber Lohnsteuerhilfevereine vor, die kĂĽnftig in Anlehnung an die Vorschriften zu den BerufsausĂĽbungsgesellschaften ausgestaltet werden sollen. AuĂźerdem soll das Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern entfallen.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf greift größtenteils die Inhalte des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe (BT-Drucks. 20/8669, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 10.10.2023) auf, der mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist.

Der Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):

NWB SAAAJ-97866

Nachrichten:

  • Chat
  • Haben Sie nicht etwas vergessen?

    Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
    Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
     
    Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

    Nichts mehr verpassen!

    Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!