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Gesetzgebung | Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Aktivrentengesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.

2.000 Euro pro Monat steuerfrei

Durch die Reform können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei nichtselbstständiger Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisiert. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.

Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten, so die Gesetzesbegründung.

Babyboomer gehen in Rente

Die Überalterung der Gesellschaft und das Eintreten der Babyboomer in die Rente führe zu einem verschärften Fachkräfte- und Expertisenmangel in der deutschen Wirtschaft. Um das Arbeitspotenzial durch die gesteigerte Lebenserwartung der Gesellschaft zu nutzen, soll die Einführung der Aktivrente eine Weiterarbeit nach Renteneintrittsalter attraktiver machen, so die Bundesregierung. Berechnungen zufolge stünden so etwa 168.000 Rentnerinnen und Rentner weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Hinweis:

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 1.1.2026 in Kraft.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 19.12.2025 (il)

Nachricht aktualisiert am 23.12.2025: Das Aktivrentengesetz wurde am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 361 verkündet.

Fundstelle(n):

NWB BAAAK-06964

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