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Einkommensteuer | SteuerbegĂĽnstigung fĂĽr Baudenkmale (BMF)

Das BMF hat eine Übersicht zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG), mit Stand Februar 2019 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001).

Die Ăśbersicht finden Sie im BMF, Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001.

Hinweis: Die BMF-Schreiben v. 10.11.2000 (BStBl I S. 1513) und v. 8.11.2004 (BStBl I S. 1049) werden aufgehoben.

Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001; NWB DokID: KAAAH-09562

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