Hierzu fĂĽhrt der BVL weiter aus:
- Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zu 3.300 € zieht das Finanzamt künftig 50 % direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab – maximal 1.650 €. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, können den doppelten Betrag geltend machen. In diesem Fall sind bis zu 6.600 € begünstigt, sodass sich die Steuer um maximal 3.300 € im Jahr reduziert.
- Auch über den Betrag von 3.300 € hinaus können weitere 3.300 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich – abhängig vom individuellen Steuersatz – zusätzlich steuermindernd aus. So lassen sich im Jahr 2026 insgesamt 6.600 € für Parteispenden absetzen, bei zusammen veranlagten Paaren bis zu 13.200 €.
Hinweise:
Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigen Höchstbeträge: Von maximal 1.650 € Spenden und Mitgliedsbeiträgen zieht das Finanzamt die Hälfte direkt von der Steuerschuld ab –höchstens 825 €. Weitere 1.650 € gehen als Sonderausgaben ab. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können doppelt so viel abrechnen.
Die Erhöhung gilt somit erstmals für das Steuerjahr 2026.
Quelle: BVL, Pressemitteilung v. 30.3.2026 (lb)
Fundstelle(n):
NWB HAAAK-13114
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