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Digitalisierung | Schrittweise Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in NRW (FinMin)

Schadenersatz bei Verstoß gegen die DSGVO

In den ersten Städten kann der digitale Gewerbesteuerbescheid bereits abgerufen werden, in vielen weiteren Kommunen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Dies teilt das FinMin NRW mit.

Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Um sein Entlastungspotential voll nutzen zu können, soll der digitale Gewerbesteuerbescheid mittelfristig bundesweit in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format flächendeckend verfügbar sein.
  • Nur so können die deutschlandweit mehr als 600 unterschiedlichen Formate der Papierbescheide in den rund 11.000 Kommunen nutzerfreundlich abgelöst werden.
  • Wesentliche Rahmenbedingungen für einen landesweiten Einsatz des digitalen Gewerbesteuerbescheids sind bereits geschaffen worden. In NRW nutzen bereits 348 der insgesamt 396 Kommunen das Datenträgeraustauschverfahren (DTA). Damit sind sie in einem ersten Schritt für die künftige digitale Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids technisch vorbereitet und können über eine Schnittstelle die Gewerbesteuerdaten der Finanzämter digital empfangen.
  • In Düsseldorf und Essen besteht bereits heute die Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid digital zu erhalten. Insgesamt 28 weitere Kommunen in NRW bereiten aktuell die Einführung vor.

Hinweis:
Der aktuelle Umsetzungsstand des digitalen Gewerbesteuerbescheids in Deutschland kann auf der Webseite des FinMin NRW abgerufen werden.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 7.5.2025 (lb)

Fundstelle(n):
NWB RAAAJ-90824

Nachrichten:
NWB-Nachricht v. 25.04.2025, Künstliche Intelligenz | Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung (FinMin)

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