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Digitalisierung | Schrittweise EinfĂĽhrung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in NRW (FinMin)

Schadenersatz bei VerstoĂź gegen die DSGVO

In den ersten Städten kann der digitale Gewerbesteuerbescheid bereits abgerufen werden, in vielen weiteren Kommunen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Dies teilt das FinMin NRW mit.

Hierzu fĂĽhrt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Um sein Entlastungspotential voll nutzen zu können, soll der digitale Gewerbesteuerbescheid mittelfristig bundesweit in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format flächendeckend verfĂĽgbar sein.
  • Nur so können die deutschlandweit mehr als 600 unterschiedlichen Formate der Papierbescheide in den rund 11.000 Kommunen nutzerfreundlich abgelöst werden.
  • Wesentliche Rahmenbedingungen fĂĽr einen landesweiten Einsatz des digitalen Gewerbesteuerbescheids sind bereits geschaffen worden. In NRW nutzen bereits 348 der insgesamt 396 Kommunen das Datenträgeraustauschverfahren (DTA). Damit sind sie in einem ersten Schritt fĂĽr die kĂĽnftige digitale Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids technisch vorbereitet und können ĂĽber eine Schnittstelle die Gewerbesteuerdaten der Finanzämter digital empfangen.
  • In DĂĽsseldorf und Essen besteht bereits heute die Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid digital zu erhalten. Insgesamt 28 weitere Kommunen in NRW bereiten aktuell die EinfĂĽhrung vor.

Hinweis:
Der aktuelle Umsetzungsstand des digitalen Gewerbesteuerbescheids in Deutschland kann auf der Webseite des FinMin NRW abgerufen werden.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 7.5.2025 (lb)

Fundstelle(n):
NWB RAAAJ-90824

Nachrichten:
NWB-Nachricht v. 25.04.2025, KĂĽnstliche Intelligenz | Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf KĂĽnstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung (FinMin)

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