Künstlersozialversicherung
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Abgabepflichtige Aufträge erkennen, Pflichten im Überblick
Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die KSK versichert. Das Seminar gibt einen Überblick, wer an die KSK abgabepflichtig ist und wie die Meldungen erfolgen.
Hintergrund
Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Auftrag geben und verwerten, sollten selbstständig überprüfen, ob sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Hier können in der Folge unangenehme Überraschungen auftreten. Unternehmen, die abgabepflichtig sind, werden der Gruppe der „Verwerter“, der Gruppe der „Eigenwerber“ oder der Gruppe von Unternehmen zugeordnet.
Inhalte
- Allgemeine Bedeutung der Künstlersozialkasse
- Abgabepflichtige Personen
- Künstler
- Publizisten
- Verwerter
- Auftraggeber
- Abgrenzung der Tätigkeiten
- Prüfung der Abgabepflicht
- Meldungen und Kontrollen
- Bagatellgrenzen
Zielgruppe
Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung sowie alle Interessierten, die zu dieser Thematik eingeführt werden oder Basiswissen auffrischen wollen.
Ergänzende Hinweise
Unterlagen
Die Folien werden zusätzlich als Download bereitgestellt.
Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.
Aufnahmedatum/Rechtsstand
17.04.2025