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Viele Wege führen....zum Bilanzbuchhalter-Abschluss

Der Bilanzbuchhalter Abschluss ist das Ziel? Zu diesem Ziel führen einige Wege. Wer darf überhaupt die Prüfung ablegen? Benötige ich Praxiserfahrung? Wo schreibe ich die Prüfung? Fragen über Fragen - Wir klären auf!

Laut der letzten Fortbildungsstatistik des deutschen Industrie- und Handelstages haben im Jahr 2016 38.713 Personen an einer kaufmännischen Prüfung teilgenommen. Aus den über 38 Abschlüssen haben 3.083 Personen die Bilanzbuchhalter Prüfung abgelegt. Was macht diese Prüfung so attraktiv?

Neben der guten Entlohnung reicht ein kurzer Blick in den einschlägigen Jobportalen um die Frage zu beantworten. Bilanzbuchhalter/-innen, sind konstant und bundesweit gefragt. Als Team- oder Abteilungsleiter/-in Rechnungswesen tragen sie eine hohe Verantwortung und haben entscheidenden Anteil an wichtigen, strategischen Entscheidungen im Unternehmen.

Um die Prüfung überhaupt ablegen zu können bedarf es einiger rechtlicher Voraussetzungen. Um die Prüfung letztendlich erfolgreich zu absolvieren, sollten nicht minder wichtige Voraussetzungen geschaffen werden.

Die Prüfung wird von einer Industrie- und Handelskammer abgenommen. Die Zuständigkeit der Kammer ist nicht willkürlich. Für die Teilnehmer können bis zu drei verschiedene Kammern zuständig sein. In der Regel wird die IHK am Wohnort gewählt. Dies hat den Vorteil am Prüfungstag den geringsten Aufwand hinsichtlich der Anreise zu haben. Das gute Gefühl, mit seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern in die Prüfung zu gehen, bewegt einige jedoch dazu, alternativ den Kammerort zu wählen, an dem der Vorbereitungskurs absolviert wurde. An letzter Stelle wäre noch der Kammerort der Arbeitsstelle erwähnt.

Ist die IHK gewählt, so muss ein jeder Prüfling einen Antrag auf Zulassung stellen. Bei einem Großteil der IHK stehen bereits entsprechende Online-Formulare auf den Internetseiten der IHK zum Ausfüllen bereit.

 Die Zulassung zur Prüfung erhält jede Person, die Folgendes nachweisen kann:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufm. o. verw. Ausbildungsberuf (Ausbildungsdauer 3 Jahre) und darauffolgende dreijährige Berufspraxis.
  • Einen der folgenden Abschlüsse und eine drauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
  • einen anerkannten Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz als Fachwirt/-in oder als Fachkaufmann bzw. Fachkauffrau,
  • einen Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines angehenden Bilanzbuchhalters haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Die IHK verlangt hierfür entsprechende Bescheinigungen und Nachweise. Dies sind in der Regel Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Angehende Prüflinge sind insbesondere bei den Nachweisen und Zeugnissen unsicher, ob diese für die Kammern ausreichend sind. Gute Weiterbildungsanbieter stehen, aufgrund der langjährigen Erfahrung, oft als Ansprechpartner bereit.

Nicht selten nimmt die Praxis nach der Ausbildung einen einseitigen Verlauf. Sich wiederholende Tätigkeiten, Terminstress und fehlende Abwechslung nehmen dem Arbeitnehmer die Sicht auf die gesamtunternehmerischen Prozesse im Unternehmen. Häufig fehlen den angehenden Prüflingen die erforderlichen Grundlagen im Steuerrecht oder in der Kosten- Leistungsrechnung, da die tägliche Arbeit andere Aufgaben erfordert. Um diese defizitäre Berufserfahrung mit Grundlagenwissen zu stärken besuchen eine Vielzahl von Prüflingen vor der Bilanzbuchhalter-Weiterbildung einen Kurs um eben diese fundamentalen Grundlagen zu erlangen. Die Grundlagen der Buchführung, der Bilanz, des Steuerrechts und der Kostenrechnung sollten Inhalt dieses Lehrgangs sein, da diese Inhalte in der späteren Bilanzbuchhalter-Weiterbildung vertiefend behandelt werden.

Vor einer Bilanzbuchhalter-Weiterbildung dürfen Begriffe und deren Bedeutung aus dem Rechnungswesen wie Bestands-, Erfolgs- und Privatkonto, Bilanz und GuV-Rechnung, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie sachliche und zeitliche Abgrenzung keine Fremdwörter mehr sein. Im Steuerrecht sind Grundlagen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer vorausgesetzt. Es sollten Fragen beantwortet werden können wie: „Was ist der Steuergegenstand?“ oder „Welcher Steuersatz ist anzuwenden?“

Nach Ablauf der Weiterbildung stehen die schriftlichen Prüfungen an. Seit 2015 gilt hierfür eine neue Rechtsverordnung. Während nach der letzten Änderung in 2007 das Themenfeld „Führung und Kommunikation“ lediglich als Zusatzqualifikation zum Bilanzbuchhalterabschluss optional abgelegt werden konnte, so ist das Thema mit dem Fach „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ nun obligatorischer Bestandteil. Diese Aktualisierung soll den wachsenden Anforderungen, welche an Bilanzbuchhalter gestellt werden, Rechnung tragen.
Ein weiteres neues Themenfeld ist das Risikomanagement. Im Fach „Internes Kontrollsystem“ werden Wege aufgezeigt, wie organisatorische und technische Maßnahmen zur Risikoabwehr zu treffen sind. Der Bilanzbuchhalter ist ebenfalls dafür zu sensibilisieren, Schäden, welche durch dritte verursacht wurden oder intern entstanden sind, zu erkennen und zu kontrollieren.

Der Bilanzbuchhalterabschluss zeigt auf, wie schnell sich Berufsbilder in der heutigen Zeit verändern. Eine Anpassung, z.B. aufgrund der Digitalisierung und Internationalisierung, wird auch zukünftig laufend notwendig sein.

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