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Mehr Asche in der Tasche?! Nettolohnoptimierung unter Druck durch den Fiskus

Das Lohnsteuerrecht ist schon schizophren. Einerseits schafft die Politik dauernd neue Anreize zur Nettolohnoptimierung (zuletzt durch den JStG 2019 eingeführter § 3 Nr. 15 EStG für Job­tickets). Wenn Arbeitgeber die Möglichkeiten aber nutzen, dann geht der Fiskus gegen sie vor. Als Beispiel hierzu die aktuelle BFH­Rechtsprechung vom 01.08.2019 (VI R 32/18) bezüglich der Barlohnumwandlung zugunsten des Internet­/Fahrtkostenzuschusses.

Ein Potpourri an Möglichkeiten

Die Optimierungsmöglichkeiten sind in der Tat umfangreich: Tankgutscheine, E-Bikes, Erholungsbeihilfen, Essensmarken, freie Kinderbetreuungsplätze – mit bis zu 81 denkbaren Lohnoptimierungen kann man Mitarbeiter werben und halten. Eine regelrechte Industrie ist daraus entstanden, die sogar praktische Tools zur Verwaltung der „Benefits“ mitliefert. Andere versprechen eine Altersversorgung ohne Kosten für Mitarbeiter und Arbeitgeber, die durch geschickte Umwandlung quasi aus dem Nichts entsteht. Warum also so etwas nicht umfassend nutzen?

Ein Potpourri an Problemen und Risiken

Eine fehlerfreie Umsetzung ist anspruchsvoll, da Arbeits­/Tarifrecht tangiert wird. Es können umsatz-­ und gewerbesteuerliche Folgefragen entstehen. Der Fiskus hat zudem spezifische Vorstellungen von der Dar­stellung auf der Entgeltabrechnung. Und bei einer Umwandlung mindern sich ggf. die Ansprüche des Mitarbeiters auf Rente, Arbeitslosen­ oder Elterngeld. Hinzu kommt eine besondere Rechtsunsicherheit, welche das BMF und der Gesetzgeber schaffen.

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