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Im Namen des Volkes - Die meisten Menschen reisen nur, um wieder heimzukommen

Bild eines Sonnenuntergangs auf offener See

SchrÀge Geschichten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

In seiner Kolumne „Im Namen des Volkes“ teilt Ralf Sikorski mit unseren Leserinnen und Lesern AuszĂŒge aus der Neubearbeitung seines gleichnamigen Buches.

Ich heiße Ralf Sikorski und Sie herzlich willkommen.

Die Deutschen sind offenbar große AnhĂ€nger eines „All-inclusive-Urlaubs“, wenn man den Medien in den letzten Jahren dazu folgt. Aber dass einige Hotels den GĂ€sten dabei zumuten, wĂ€hrend ihres Urlaubs ununterbrochen ein wenig dekoratives Plastikarmband zu tragen, geht ihnen dann doch zu weit. So entschied dann auch das Amtsgericht Köln auf Antrag eines verĂ€rgerten KlĂ€gers (Urteil vom 25.3.1998, 136 C 496/97): „Es liegt ein Reisemangel vor, wenn von dem Reisenden verlangt wird, wĂ€hrend des Hotelaufenthalts ein nicht abnehmbares Plastikarmband zu tragen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Reisekatalog jeglicher Hinweis auf diese Art der GĂ€stekennzeichnung zur Kontrolle der Inanspruchnahme von All-inclusive-Leistungen fehlt.“

Die Entscheidung ist ausdrĂŒcklich zu begrĂŒĂŸen, denn wie erklĂ€rt man den daheim gebliebenen Angehörigen, die neidvoll die RĂŒckkehr des Gastes erwarten, die unregelmĂ€ĂŸige BrĂ€une der Haut am Handgelenk? So hat denn auch das Landgericht Frankfurt diese Rechtsauffassung fortgefĂŒhrt (Urteil vom 19.8.1999, 2/24 S 341/98): „Als Ausgleich fĂŒr die aus dem Tragen eines solchen Plastikarmbandes folgende BeeintrĂ€chtigung ist eine Reisepreisminderung um 5 % ausreichend und angemessen.“

Das sollte fĂŒr eine Zehnerkarten im örtlichen Sonnenstudio reichen, um die LĂŒcke am Arm nachzufĂ€rben. Aber vielleicht sollten Reiseveranstalter statt mit ArmbĂ€ndern lieber mit Tattoos arbeiten, die werden vom Gast in der heutigen Welt wohl dann noch als Bereicherung wahrgenommen. Und so hat man dann gleich auch eine bleibende Erinnerung an diesen Aufenthalt und muss keine Taschen oder KofferbĂ€nder mit dem Logo des Reiseveranstalters mehr kaufen.

Überhaupt ist so ein „All-Inclusive-Urlaub“ nicht nur mit Freuden verbunden, wie eine junge Mutter, die mit ihrer kleinen Tochter eine vom Reiseveranstalter angebotene „amĂŒsante Abendshow“ im Theater eines Urlaubsclubs besuchte, feststellen musste. Im Rahmen eines „Wetten-Dass-Spiels“ bot die Animateurin des Clubs einem Kind eine Wette an: „Wetten, dass es deinem Papa nicht gelingt, in zwei Minuten 60 verschiedene Schuhe einzusammeln?“ Daraufhin begannen die Zuschauer, Schuhe auf die BĂŒhne zu werfen, um dem Mann viel Zeit zu ersparen. Einer davon traft jedoch die in der ersten Reihe sitzende oben genannte junge Mutter am Hinterkopf, die Absatzspitze voraus. Der Bundesgerichtshof sprach ihr in dritter Instanz schließlich einen entsprechenden Schadenersatz zu (Urteil vom 12.6.2007, X ZR 87/06): „Die BeeintrĂ€chtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel darstellen. Der KlĂ€gerin ist kein Mitverschulden anzulasten. Der Reisende darf, solange er nicht gewarnt wird, sich grundsĂ€tzlich auf die UngefĂ€hrlichkeit der Reiseleistungen verlassen.“

In vergleichbarer Weise entschied auch das Oberlandesgericht Celle, wenngleich aufgrund anderer Blessuren (Urteil vom 26.3.2015, 11 U 249/14): „Steht auf Grund von Zeugenaussagen, dokumentierten Bissspuren und einer gutachterlichen Stellungnahme fest, dass die Betten in einer Urlaubsunterkunft von Ungeziefer (hier: Bettwanzen oder Flöhe) befallen waren, so kann die genaue Bestimmung der Insektenart dahinstehen. FĂŒr die vorgetragene Hypothese der Beklagten, die Bisse könnten auch auf unvermeidbare MĂŒcken zurĂŒckzufĂŒhren sein, spricht demgegenĂŒber nichts. So sprechen insbesondere die Blutflecken auf den Bettlaken gegen MĂŒcken. MĂŒcken „hinterlassen“ Blutflecken im Allgemeinen nur dann, wenn es ihrem menschlichen Opfer gelingt, sie nach dem Angriff zu erschlagen.“

Drum prĂŒfe, wer sich ewig bindet

Ein Desaster ganz anderer Art ist Bernd Berger widerfahren. Er hatte sich fest vorgenommen, wĂ€hrend des Sommerurlaubs bei einem Abendessen mit Kerzenschein seiner Jutta einen Heiratsantrag zu machen. Zehn Jahren des Wartens sind genug. Und da wollte er auch keine Kosten und MĂŒhen scheuen.

Obwohl – im Vergleich zu einer Individualreise kann man bei einer Pauschalreise nun doch erheblich preiswerter verreisen. Und da Bernd schon viel Geld fĂŒr den Ring ausgegeben hatte, entschied er sich, zwei Wochen Palma de Mallorca bei einem bekannten Reiseanbieter zu buchen, inklusive Flug und Bustransfer vom Flughafen Palma zur Hotelanlage. Die Abbildung im Prospekt zeigte zwar eine große Hotelanlage, aber offenbar relativ neu errichtet. Und außerdem, bei der von ihm gewĂ€hlten Reisezeit im Hochsommer werde das Hotel schon nicht so voll sein. Wer fliegt schon in der grĂ¶ĂŸten Hitze des Jahres nach Spanien?

Das Foto des Speisesaals untermauerte seine Erwartungen, ein erholsames und ruhiges Abendessen mit seiner Partnerin einnehmen zu können und abseits des ĂŒblichen Alltagsstresses nicht nur den Tag ausklingen zu lassen, sondern zwei Champagnerflöten mit einem köstlichen KaltgetrĂ€nk zu fĂŒllen und Jutta das Ja-Wort zu entlocken. Irgendwo in dem großen Speisesaal wird er sich in einer kleinen Nische einen Tisch reservieren lassen und seine mehrfach geĂŒbte Rede zum Besten geben.

Der besagte Abend selbst war dann eine einzige Katastrophe. Man servierte ihm auf seinen Wunsch (und gegen zusĂ€tzliche Bezahlung) tatsĂ€chlich eine Flasche Champagner, aber eine Tischreservierung war nicht möglich, wie er am Abend vorher in einem unerfreulichen und teilweise lautstark gefĂŒhrten GesprĂ€ch mit dem Oberkellner und dem hinzugezogenen GeschĂ€ftsfĂŒhrer feststellen musste. Und so hat er sich am besagten Abend zunĂ€chst allein unter einem Vorwand frĂŒher in den Speisesaal begeben und einen Tisch belegt, und der Hoffnung, Jutta wĂŒrde ihn hier auch finden.

Da er allein einen Vierertisch belegte, musste er die ĂŒbrigen PlĂ€tze immer wieder gegen andere platzsuchende FeriengĂ€ste verteidigen, was seiner Stimmung nicht guttat. Und so missglĂŒckte ihm auch seine wohl geĂŒbte Rede und sein Unterfangen wurde von Jutta mit einem lauten Lachen quittiert. Hinzu kam, dass lĂ€rmende Kinder durch den Speisesaal rannten und tobten. Zudem verletzte das schmutzige Geschirr auf dem Nachbartisch, der immer noch nicht abgerĂ€umt war, sein Ă€sthetisches Auge zutiefst.

Am anderen Tag nahm Bernd Berger seine Videokamera und stellte die vor Ort zustÀndige Reiseleiterin, die in einer Ecke der Hotellobby Fragen der GÀste beantwortete, vor laufender Kamera zur Rede. Leider eskalierte auch diese Situation, denn die Reiseleiterin lehnte die Videoaufnahmen ab und hatte es sich verbeten, dass Bernd sie aufnahm. Da Bernd aber seinerseits dazu nicht bereit war, rief sie die örtliche Polizei dazu, um Bernd zur Aufgabe seines Verhaltens zu bewegen.

Wieder zu Hause machte Bernd beim Reiseveranstalter Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und wegen massiver ReisemĂ€ngel geltend – unter Ausnutzung aller möglicher gerichtlicher Instanzen. Das Landgericht Kleve musste sich schließlich abschließend mit dem Problem der „Mangelhaftigkeit einer Hotelunterkunft infolge KinderlĂ€rms und Massenabfertigung bei den Mahlzeiten“ beschĂ€ftigen und entschied mit Urteil vom 20.12.1996 (6 S 34/96). „Kein Reisender kann ernsthaft erwarten, daß Kinder sich in einem Ferienhotel stets ruhig und gesittet verhalten. Der kindliche Bewegungsdrang sowie das Spielen und Herumtollen von Kindern in einer Gruppe ist unvermeidbar mit LĂ€rm-Emissionen verbunden, die keinen Reisemangel darstellen. Ebensowenig wie Herumtollen von Kindern in einem Speisesaal eines Hotels begrĂŒndet kindgemĂ€ĂŸes Eßverhalten, das nicht ĂŒblichen Tischmanieren entspricht, einen Reisemangel. Auch kann ein Reisender, der zur Hauptsaison einer dem Massentourismus dienenden großen Hotelanlage der Mittelklasse bucht, nicht erwarten, daß die Mahlzeiten (Abendessen) in einer ruhigen und erholsamen AtmosphĂ€re wie in einem guten Restaurant stattfinden.“

WĂ€hrend der gesunde Menschenverstand den Tenor des Urteils sicherlich erwartet hat, zeigt das Gericht ĂŒberraschend viel EinfĂŒhlungsvermögen in die GefĂŒhlswelt von Bernd und Jutta und hat die Abweisung der Klage mit vielen netten Worten begrĂŒndet: „Die Auffassung des KlĂ€gers, er habe nicht damit rechnen können, daß sich in der Hotelanlage viele Familien mit Kindern aufhalten wĂŒrden, ist schon im Hinblick auf die vom KlĂ€ger gewĂ€hlte Hauptreisezeit im Sommer abwegig. Jeder verstĂ€ndige Reisegast weiß auch, daß es Kleinkindern schwer fĂ€llt, lĂ€ngere Zeit still zu sitzen, und man daher damit rechnen muß, daß einige Kinder nicht am Tisch sitzen bleiben, bis ihre Eltern mit dem Essen fertig sind, sondern im Speisesaal herumlaufen. Der KlĂ€ger hatte offensichtlich erhebliche Fehlvorstellungen, als er die hier in Rede stehende Reise buchte.“

Auch wenn man sich diesen Worten uneingeschrĂ€nkt anschließen und das Ergebnis des Gerichtsverfahrens nicht ĂŒberraschen kann, sollen doch noch einige AusfĂŒhrungen des Gerichts das Ganze abrunden: „Der Kammer fehlt es auch nicht an EinfĂŒhlungsvermögen, um empfinden zu können, daß der KlĂ€ger angesichts seiner Erwartungshaltung darĂŒber hinaus eine ansprechend gestaltete Tischdekoration, Candlelight sowie einen Stehgeiger, der zum Abendessen aufspielt, schmerzlich vermisst haben könnte. Hierin liegt jedoch kein Reisemangel, weil nach Art und Zuschnitt der Hotelanlage der Mittelklasse kein Reisegast ein Abendessen mit dem ‚Ambiente eines guten Restaurants‘ erwarten durfte und ein solches Abendessen von der Beklagten demgemĂ€ĂŸ auch nicht geschuldet war. Eine Zusicherung, er könne jeden Abend ein Essen ‚mit kommunikativer Phase‘ einnehmen, hatte die Beklagte dem KlĂ€ger nicht gegeben. Aus den Abbildungen der Hotelanlage im Prospekt ist deutlich zu erkennen, daß es sich um eine der sogenannten ‚Bettenburgen‘ handelt, wie sie zahlreich auf Mallorca errichtet wurden. Die Buchung in der Hauptreisezeit im Sommer bedingt zwangslĂ€ufig – und ist fĂŒr jeden verstĂ€ndigen Reisenden sofort erkennbar – daß es beim Abendessen in dieser Hotelanlage zu einer ‚Massenabfertigung‘ im Speisesaal kommen wird, und das Abendessen daher in erster Linie der Nahrungsaufnahme dient. Auch der Umstand, daß es im Speisesaal beschmutzte Tische gab, stellt keinen Reisemangel dar, selbst wenn hierdurch bereits das sensible Ă€sthetische Empfinden des KlĂ€gers nachhaltig tangiert wurde.“

Ob Bernd, der nach zweijĂ€hriger Prozessdauer und der alleinigen Übernahme der Gerichtskosten mittlerweile seinen Sommerurlaub lieber in Oberbayern verbringt, ist dem Autor nicht bekannt, ebenso wenig, ob Jutta in ihm noch den Mann ihrer TrĂ€ume sieht. Der Auftritt Bernds mit der Videokamera in der Hotellobby, der von der örtlichen Polizei unterbunden werden musste, hat sich sicherlich tief in ihre Gedanken eingegraben.

Über Ralf Sikorski

Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski war viele Jahre Dozent an der Hochschule fĂŒr Finanzen in Nordrhein-Westfalen mit den Schwerpunkten Umsatzsteuer und Abgabenordnung und anschließend Leiter der BetriebsprĂŒfungsstelle in einem Finanzamt. Seine Dozentenrolle nahm er daneben lange Zeit als Unterrichtender in SteuerberaterlehrgĂ€ngen und BilanzbuchhalterlehrgĂ€ngen wahr. Heute ist er noch in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen tĂ€tig, u. a. in den sog. Bilanzbuchhalter-Updates. DarĂŒber hinaus hat er sich als Autor unzĂ€hliger steuerlicher Lehr- und PraktikerbĂŒcher insbesondere zu den o. g. Fachbereichen und Herausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung einen Namen gemacht. Seine StilblĂŒtensammlungen „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung“, „Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen“, „Ich war Hals ĂŒber Kopf erleichtert“ und ganz aktuell „Im Namen des Volkes“ sowie das MĂ€rchenbuch „Von Steuereyntreibern und anderen Blutsaugern“ runden sein vielfĂ€ltiges TĂ€tigkeitsbild ab.

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