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Gesetzgebung | Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

Endriss Newsletter Juli 2025

In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11.7.2025 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

Der Bundesrat fĂĽhrt hierzu u.a. weiter aus:

Fortschreitende Digitalisierung

  • Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden.
  • Die Bundesregierung muss daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.

Arbeitnehmerbegriff reformieren

  • Der Begriff des Arbeitnehmers ist zu ĂĽberarbeiten.
  • Oft ist es kaum noch möglich, Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heiĂźt es in der BegrĂĽndung. Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.

Datenschutz und kĂĽnstliche Intelligenz

  • Die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten sind zu erweitern.
  • Gerade im Hinblick auf den Einsatz kĂĽnstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen ist es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

Union-Busting

  • Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prĂĽfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden kann, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu grĂĽnden.
  • Gerade in der GrĂĽndungsphase von Betriebsgremien mĂĽssen diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschĂĽtzt werden.
  • Zwischen 2020 und 2022 haben in 21,2 % der Fälle Arbeitgeber erstmalige Betriebsratswahlen und NeugrĂĽndungen behindert oder dies zumindest versucht.

Digitale und hybride Verfahren

  • Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen spielten in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Diese Verfahren sollen auch fĂĽr Betriebsräte zugelassen werden. Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten kĂĽnftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 11.7.2025 (lb)

Fundstelle(n):
NWB VAAAJ-95172

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