Der Bundesrat fĂĽhrt hierzu u.a. weiter aus:
Fortschreitende Digitalisierung
- Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden.
- Die Bundesregierung muss daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.
Arbeitnehmerbegriff reformieren
- Der Begriff des Arbeitnehmers ist zu ĂĽberarbeiten.
- Oft ist es kaum noch möglich, Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.
Datenschutz und kĂĽnstliche Intelligenz
- Die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten sind zu erweitern.
- Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen ist es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
Union-Busting
- Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden kann, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen.
- Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssen diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden.
- Zwischen 2020 und 2022 haben in 21,2 % der Fälle Arbeitgeber erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.
Digitale und hybride Verfahren
- Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen spielten in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Diese Verfahren sollen auch für Betriebsräte zugelassen werden. Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 11.7.2025 (lb)
Fundstelle(n):
NWB VAAAJ-95172