Hierzu führt die WPK weiter aus:
1. Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10.6.2025 geändert, die am 5.8.2025 in Kraft tritt.
Neu gelistet sind: Algerien, Angola, Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.
Gestrichen wurden: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.
2. Mit Mitteilung vom 13.6.2025 hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).
Zu der „Grauen Liste“ hinzugefügt wurden Bolivien und die Jungferninseln.
Kroatien, Mali und Tansania stehen nicht mehr unter FATF-Beobachtung.
Bei der „Schwarzen Liste“ gab es jedoch keine Neuerungen.
Hinweis:
Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.
Quelle: WPK online, Meldung v. 5.8.2025 (lb)
Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-97006
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