Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Praxis-Seminar
Voraussetzungen prüfen und Mitteilungen erstellen
Das Seminar Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitteilungspflicht mittels des einschlägigen BMF Schreibens vom 29.3.2021 und veranschaulicht diese anhand von Praxisfällen.
Hintergrund Seminar Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Die seit dem Jahr 2020 bestehenden Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen treffen sowohl Steuerberater als auch Unternehmen. Steuergestaltungen meint nicht nur komplexe Strukturen, es können auch einfache Sachverhalte hierzu gehören. Zur Vermeidung von Bußgeldern ist daher sowohl für das Unternehmen als auch für den Steuerberater bedeutsam, die Mitteilungspflichten zutreffend einzuordnen und umzusetzen.
Ziel
- Einordnung der grenzüberschreitenden Mitteilungspflichten nach §§ 138d ff. AO
- Unterscheidung Mitteilungspflicht Intermediär, Nutzer und weitere Beteiligte
- Voraussetzungen
- Bußgelder
Inhalte
- Hintergrund
- Voraussetzungen
- Grenzüberschreitende Steuergestaltung
- Verfahren
Zielgruppe
Unternehmen, Steuerberater
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 10:00 Uhr
Ende Seminar: 12:00 Uhr
Dauer: 120 Minuten
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.