Förderung Thüringen
Ziel und Gegenstand
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) u. a. Vorhaben der individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Finanziert werden u. a.
- Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen,
- Weiterbildungsschecks zur individuellen Weiterbildung von Arbeitnehmern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt
- für Weiterbildungsschecks: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt.
Voraussetzungen
Der Lehrgang, bei welchem der Weiterbildungsscheck eingelöst werden soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Für die individuelle Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bis zu 1.000 EUR.
Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich.
Antragsverfahren
Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck formgebunden vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben bei der
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. (03 61) 22 23-0
Fax (03 61) 22 23-17
E-Mail: servicecenter(at)gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.