Begabtenförderung (Bundesweit)

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Die “Begabtenförderung Berufliche Bildung” ist ein Programm des Bundesministers für Bildung und Forschung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 8.100 € bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können – bei einem Eigenanteil von 10 % je Maßnahme.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle ehemaligen Auszubildenden kaufmännischer oder handwerklicher Berufe, die

  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiatenprogramm höchstens 25 Jahre alt sind (Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit, Wehr- und Zivildienst etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet) und eine besondere berufliche Begabung nachweisen können.

Als “besonders begabt” gelten junge berufliche Nachwuchskräfte, die

  • in der BerufsabschlussprĂĽfung mit einer Durchschnittsnote mit mindestens 87 Punkten oder besser als “gut” (bei mehreren PrĂĽfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben,
  • an einem ĂĽberregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben

oder

  • sich in der beruflichen Startphase – d. h. in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Ausbildung – im Betrieb besonders bewährt haben (als Nachweis ist hier eine Referenz des Beschäftigungsbetriebes erforderlich).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen, wie

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf PrĂĽfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachĂĽbergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden, wenn

  • die MaĂźnahme nach Aufnahme in die Förderung noch sechs Monate läuft
  • der Antrag auf Aufnahme in die Förderung vor Beginn der MaĂźnahme gestellt wurde
  • die Absicht der DurchfĂĽhrung einer bestimmten längerfristigen MaĂźnahme im Aufnahmeantrag gestellt wurde (Konkrete Angabe: z.B. Bilanzbuchhalter, Meister).

Wo kann man sich bewerben?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, klären Sie bitte, wer Ihre zuständige Stelle ist. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung beruflicher Bildung ist die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war. In der Regel ist dies Ihre Industrie- und Handelskammer bzw. Ihre Handwerkskammer. Nur wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Ihre zuständige Stelle.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Telefon: 0800 / 775 775 00

Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um das Thema “Begabtenförderung”: www.begabtenfoerderung.de

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