§ 13b – Reverse-Charge in der Praxis
Praxis-Seminar
Rechtskonforme Anwendung, richtige Rechnungsstellung und Steuererklärung
Tagtäglich kommt es in der Praxis zu 13b-Sachverhalten deutscher Unternehmen, sei es, dass Lizenzverträge mit Adobe oder Microsoft, oder dass Werbeverträge mit Google & Co. abgeschlossen werden.
§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für diverse Auslands- und Inlandsgeschäfte vom leistenden Unternehmen auf die Kundenseite. Die leistende Seite stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung, die Kundenseite ist für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.
Es ist äußerst ratsam, dass sich Unternehmen detailliert mit dem gerade im Reverse Charge Verfahren versteckten Steuerteufel beschäftigen. Denn was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik tritt ein, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert wird und die Umsatzsteuer vom deutschen Kundenunternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt?
Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und warum ist eine Verbuchung im Monat der Eingangsrechnung in vielen Fällen zu spät und schlichtweg falsch? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage? Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert die Teilnehmenden für die Fallstricke des Reverse-Charge-Verfahrens anhand praxistauglicher Fallbeispiele.
Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert die Teilnehmenden fĂĽr die Fallstricke des Reverse-Charge-Verfahrens anhand praxistauglicher Fallbeispiele.
Auch als maĂźgeschneiderte Inhouse-Schulung fĂĽr Ihr Team
Dieses Seminar bieten wir auch als firmeninterne Inhouse-Schulung an – individuell angepasst an die Anforderungen und Ziele Ihres Unternehmens. Füllen Sie dafür einfach das Anfrageformular aus und wir melden uns bei Ihnen zurück.Hintergrund
Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung - sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger.
Inhalte
- Unionsrechtliche Grundlagen
- Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen
- Ăśberblick
- Rechnungsstellung bei Reverse Charge
- Vorsteuer bei Reverse Charge
- Umsetzungsdetails mit Praxisfällen, u. a.
- DienstleistungsbezĂĽge aus dem Ausland
- Werklieferungen durch im Ausland ansässige Unternehmer
- Bauleistungen an im Inland ansässige Bauunternehmer
- Lieferungen bestimmter Abfälle
- Gebäudereinigungen an im Inland ansässige Gebäudereiniger
- Lieferungen bestimmter Metalle
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die ihre Leistungen im Ausland anbieten oder Leistungen aus dem Ausland einkaufen. Inländische Bauunternehmen, Gebäudereiniger, Metallhändler.
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr
Dauer: 1 Tag
Verpflegung: Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis des Präsenzseminars "§ 13b – Reverse-Charge in der Praxis" enthalten.
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.





