Sachverhalt und Verfahrensgang: Eine von Vater und Sohn betriebene GmbH & Co. KG wurde aufgelöst. Von den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens erhielt der Vater nur einen geringen Teil, während der Sohn mit dem wesentlichen Teil des ehemaligen Gesellschaftsvermögens weiter alleine betrieblich tätig blieb. Das FA lehnte eine gewinnneutrale Realteilung ab, weil die betriebliche Tätigkeit fortgesetzt worden sei. Hierzu führte der BFH weiter aus:
- Die Tätigkeit der Gesellschaft wurde infolge ihrer Auflösung und Vollbeendigung eingestellt.
- Es hat deshalb eine echte gewinnneutrale Realteilung stattgefunden.
- Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personengesellschaften, NWB 20/2017 S. 1498, NWB DokID: KAAAG-44356
- Hubert, Sonderfragen der Realteilung im Jahre 2017, StuB 8/2017 S. 305, NWB DokID: OAAAG-43309

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