Hierzu wird u.a. weiter ausgefĂĽhrt:
- Die Kaufprämie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
- Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.
- Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
- Die Bundesmittel werden auf dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Autokäufer können ihre Anträge ab 02.07.2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat.
Hauptbezug:Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge

Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
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