- Aufgrund der erheblichen Mängel in der Kassenführung besteht dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis. Die Schätzung auf Grundlage einer Getränkekalkulation ist grds. als auf betriebsinternen Daten aufbauende Schätzungsmethode bei Speisegaststätten geeignet.
- Diese sog. 30/70-Methode basiert auf dem Gedanken, dass das Verhältnis zwischen verzehrten Speisen und Getränken nur geringen Schwankungen unterliege, da die Gäste im Durchschnitt zu jeder Speise eine bestimmte Menge an Getränken zu sich nehme.
- Demgegenüber besteht zwischen den Getränkeumsätzen im Restaurant und den Speisen, die außer Haus geliefert werden, keine logische Verknüpfung. Da der Anteil der Außerhausverkäufe nicht unerheblich ist, könnten aus der Getränkekalkulation auf diese Umsätze keine unmittelbaren Schlussfolgerungen gezogen werden.
- Andererseits sind alle Umsätze in derselben Barkasse gelandet, so dass die zu den Hinzuschätzungen berechtigenden Kassenführungsmängel für alle Bereiche gleichermaßen gelten.
- v. Wedelstädt, Schätzung, infoCenter, NWB DokID: TAAAB-04869
- Bilsdorfer, Abgabenordnung: Schätzung mittels Zeitreihenvergleichs, SteuerStud 1/2016 S. 6, NWB DokID: EAAAF-18214
- Bahlburg, Wenn der Betriebsprüfer dreimal schätzt!, StuB 22/2015 S. 851, NWB DokID: WAAAF-08378
- Nöcker, Zeitreihenvergleich im Gleitschlitten versus Programmierprotokolle der Registrierkasse, NWB 48/2015 S. 3548, NWB DokID: HAAAF-08088
- Pump/Wähnert, Das BFH-Urteil zum Zeitreihenvergleich als Verprobungs- und Schätzungsmethode, NWB 39/2015 S. 2869, NWB DokID: VAAAF-01777

RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
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