- Redaktionelle Präzisierungen, Änderungen von Redaktionsversehen, die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses für Steuerberatungsdienstleistungen sowie die Verpflichtung, den Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit aus sachkundigen Mitgliedern zu bilden.
- Ferner wird klargestellt, dass aufgrund der besonderen Struktur des Prüfungswesens bei Sparkassen- und Giroverbänden die Angabepflichten im Bestätigungsvermerk nicht für die Prüfstellen selbst, sondern für die vom Sparkassen- und Giroverband beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, gelten.
- Außerdem wird die Verlängerung des Abschlussprüfermandats für bestimmte Unternehmen ermöglicht.
- Schließlich erfolgt eine Klarstellung in Bezug auf Angabe- und Berichtspflichten.
- Tebben, Änderungen der Abschlussprüferaufsicht durch das APAReG, StuB 3/2016 S. 93, NWB DokID: DAAAF-49415
- Lanfermann, Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG), WP-Praxis 2/2016 S. 29, NWB DokID: PAAAF-41654
- Rohde, Umsetzung der Abschlussprüferreform nähert sich der Zielgeraden, WP-Praxis 2/2016 S. 1, NWB DokID: FAAAF-41653

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