FAQ

Gasthören / Probehören

Was ist Gasthören bzw. Probehören? 

Mit dem Gasthören bzw. Probehören haben Sie die Möglichkeit, einen kompletten Lehrgangstag einmal live mitzuerleben. Sie nehmen entspannt an einem Kurstag teil und lernen dabei einen unserer Dozenten persönlich kennen. Sie können mit anderen Lehrgangsteilnehmern sprechen und gewinnen insgesamt einen guten Eindruck vom Unterrichtsablauf, dessen Struktur und der Aufbereitung der Unterrichtsinhalte. Zudem können Sie sich in Ruhe vor Ort die Unterrichtsmaterialien anschauen. Das Gasthören bietet Ihnen einen idealen Weg, um für sich zu entscheiden, ob der Lehrgang insgesamt zu Ihnen passt. So treffen Sie in jedem Fall die richtige Kursauswahl.

Kostet das Gasthören etwas?

Nein! Wir erheben keine Gebühren für das einmalige Probehören.

Wo und wann kann ich Gasthören? 

Gasthören können Sie in einem unserer laufenden Kurse. Unter www.endriss.de/gasthoererschein suchen Sie sich Unterrichtsort, Thema und Termin für Ihren individuellen Probetag aus. 

Wie erhalte ich einen Gasthörerschein?

Den Gasthörerschein können Sie unter www.endriss.de/gasthoererschein anfordern. Wir senden Ihnen per E-Mail einen Link zu, unter dem Sie den ausgefüllten Gasthörerschein (mit dem von Ihnen gewählten Termin und Ort) aufrufen können. Bitte drucken Sie diesen Gasthörerschein aus und geben ihn zu Unterrichtsbeginn beim Fachdozenten ab. Sollten Sie einen Gasthörerschein für einen Online-Kurs anfordern, senden wir Ihnen in einer separaten Mail die Zugangsdaten vor Unterrichtsbeginn zu.

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Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG)

Für den Bilanzbuchhalter-Lehrgang gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Besonders attraktiv ist das Aufstiegs-BAföG. 

  • Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten (Lehrgangskosten und IHK-Prüfungskosten) in Höhe von 50 %, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest wird über ein Darlehen bei der KfW finanziert. Wer die Prüfung vor einer IHK besteht, dem werden 50 % des Restdarlehens erlassen. Dadurch können Ihnen bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren gefördert werden.

Wer kann Aufstiegs-BAföG erhalten?

Aufstiegs-BAföG kann erhalten, 

  • wer eine sogenannte berufliche Aufstiegsfortbildung (dazu gehört auch die Fortbildung Bilanzbuchhalter/in) absolvieren möchte und noch kein Aufstiegs-BAföG in Anspruch genommen hat.

Und, 

  • wer einen Bescheid über die Zulassung zur IHK-Prüfung vorlegen kann

Wie kann ich das Aufstiegs-BAföG beantragen?

  • Unter www.aufstiegsbafoeg.de erhalten Sie alle notwendigen Informationen und außerdem die Antragsformulare. Diese können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen oder herunterladen. 
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag erst dann vollständig abgeben können, wenn wir Ihre Anmeldung auf einem speziellen Formular bestätigt haben. Geben Sie uns bei Ihrer Kursanmeldung einfach den Hinweis „Aufstiegs-Bafög“. Wir erstellen dann die notwendige Bescheinigung automatisch und schicken sie zu. Diese legen Sie dann Ihrem Antrag bei.

Wo kann ich das Aufstiegs-BAföG beantragen?

Die Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der einzelnen Bundesländer finden Sie hier unter www.aufstiegsbafoeg.de.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Grundsätzlich kann der Antrag während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Da es bis zur Auszahlung der Fördergelder mehrere Monate dauern kann, empfehlen wir eine möglichst frühe Beantragung der Fördergelder und Kursanmeldung.

Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?

  • Grundsätzlich hat das Aufstiegs-BAföG für Arbeitnehmende Vorrang vor jeder anderen Förderung. 
  • Nur wenn Sie kein Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen können, z. B. weil Sie bereits eine Weiterbildung über Aufstiegs-BAföG finanziert haben, oder weil Sie z. B. einen Master-Abschluss haben, kommen andere Förderungen in Frage. Zu den weiteren Förderinstrumenten erfahren Sie mehr unter www.endriss.de/beratung/foerderungen
  • Arbeitssuchende können ggf. eine Förderung über die Arbeitsagentur erhalten. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten. 

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Anmeldung zum Lehrgang

Wie kann ich mich anmelden?

Melden Sie sich zum gewünschten Lehrgang ganz einfach über unsere Webseite an. Suchen Sie sich in der Terminbox den für Sie passenden Termin raus und wählen Sie den Button "Anmelden". Der Kurs wird dann dem Warenkorb hinzugefügt.

Wenn ich eine Förderung beantragt habe, wie informiere ich die Steuer-Fachschule darüber?

  • Wenn Sie sich über das Internet-Formular anmelden, dann schreiben Sie bitte in das Feld „Nachricht an uns“ einen Hinweis zu Ihrer Förderung, z. B. „Aufstiegs-BAföG“.
  • Sollten Sie sich via E-Mail, per Fax oder Post anmelden, dann schreiben Sie uns auch dort einfach bitte einen Hinweis über die Art der Förderung. 

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Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung bei einer IHK zugelassen zu werden?

Am 23.12.2020 wurde eine neue Rechtsverordnung für die IHK Bilanzbuchhalter-Prüfungen veröffentlicht, die zum 24.12.2020 in Kraft trat. Die sich daraus ergebenden Zulassungsvoraussetzungen und auch die der alten Rechtsverordnung (RVO 2015) haben wir für Sie zusammengefasst. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Bilanzbuchhalter-Prüfung

Wann muss ich die Zulassung beantragen?

Um an einem Prüfungstermin teilnehmen zu können, müssen Sie zu dieser Prüfung bei der zuständigen IHK zugelassen sein. Für die Zulassung gibt es Fristen, die je nach IHK zwischen 2 und 5 Monaten vor der geplanten Prüfung variieren können. Zur Prüfung bei einer IHK können Sie sich anmelden, wenn Sie einen Zulassungsbescheid derselben IHK vorlegen können.  

Kann ich Zulassung und Anmeldung zur Prüfung in Einem erledigen?

Ja, das ist an einigen IHKn möglich. Bitte beachten Sie auch hier unbedingt die Fristen der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen wollen.

Welche IHK ist für mich zuständig?

Die meisten Industrie- und Handelskammern betrachten sich dann als zuständig, wenn Sie im IHK-Bezirk einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung besuchen. Manche Industrie- und Handelskammern lassen Sie aber auch dann zu, wenn Sie Ihren Wohnort oder Ihre Arbeitsstätte im IHK-Bezirk haben. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen IHK.

Sollten Sie an einem Online-Lehrgang teilnehmen, so ist die IHK Ihres Wohnortes für Sie zuständig.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich an der Bilanzbuchhalter-Prüfung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss teilnehmen möchte?

Als Teilnehmer/in eines Bilanzbuchhalter-Lehrgangs der Steuer-Fachschule Dr. Endriss können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie den Lehrgang vollständig absolviert haben. Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung. 

Haben Sie keinen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss besucht hat, muss u. a. nachgewiesen werden, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren,

oder

  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder BachelorAbschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie,

oder

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/in dienlich sind. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.

Mögliche Tätigkeiten können sein: Mitarbeit an der Erstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Vorbereitungen Monats-/ Jahresabschluss, Umsatzsteuervoranmeldungen, Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung /Materialbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, z. B. Erstellung Betriebsabrechnungsbogen

Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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Prüfungen

Welche Prüfungen gibt es? Muss ich sowohl die IHK- als auch die Endriss-Prüfung machen? 

  • Unser Lehrgang bereitet Sie auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung der Industrie und Handelskammern (IHK) vor. Die Industrie- und Handelskammern sind die gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen für die Abnahme der Prüfung. Die IHK-Prüfungen werden bundesweit einheitlich abgenommen. Grundlage dafür ist die jeweils gültige Rechtsverordnung.  
  • Zudem haben Sie zusätzlich oder alternativ die Möglichkeit die Bilanzbuchhalter-Prüfung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss abzulegen. Unabhängig von den IHKn nimmt die Steuer-Fachschule seit über 50 Jahren die Prüfungen auf Basis einer eigenen Prüfungsordnung ab. Diese orientiert sich im Wesentlichen an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammern. Es handelt sich dabei um eine niveauvolle Prüfung, die in weiten Teilen der Wirtschaft sehr geschätzt ist. Ca. 700 Teilnehmende nehmen jährlich an den Prüfungen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss teil.

Warum sollte ich die Bilanzbuchhalter-Prüfung von Endriss ablegen?

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beide Prüfungen abzulegen. Die Bilanzbuchhalter-Prüfungstermine der Endriss-Prüfung liegen immer vor den IHK-Prüfungsterminen. Dies ist für Sie zum einen eine sehr gute Möglichkeit eine solch anspruchsvolle und wichtige Prüfung vorab zu simulieren. Gleichzeitig haben Sie damit eine äußerst aussagekräftige Qualifikation in der Hand. Zum anderen haben Sie bei Bewerbungen die Möglichkeit, das Zeugnis mit der besseren Note anzugeben. 

Wo muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Zur IHK-Prüfung melden Sie sich selbstständig bei der für Sie zuständigen IHK an. Dort erhalten Sie auch die Anmeldeformulare (in der Regel online auf den Homepages der IHKn). 

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Jede IHK hat ihre eigenen Zulassungsfristen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer IHK über diese Fristen (individuell verschieden, zwischen 2 bis 5 Monaten vor Prüfungsbeginn) und melden Sie sich dort rechtzeitig für die Prüfung an.  

Wann finden die IHK-Prüfungen statt?

  • In der Regel finden im Frühjahr und im Herbst die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern statt.
  • Die Prüfungstermine finden Sie hier auf unserer Webseite, in unserer Bilanzbuchhalter-Broschüre oder auf der Webseite Ihrer IHK.

Aus wie vielen Teilen besteht die IHK-Prüfung?

Wann muss ich die Prüfungsgebühr bezahlen?

  • Die Prüfungsgebühr der IHK wird mit Erhalt der IHK-Rechnung fällig
  • Die Prüfungsgebühr der Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist am Prüfungstermin fällig.

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Fragen zum Lehrgang

Wenn ich wegen Krankheit einmal nicht teilnehmen kann?

Während Ihres Lehrgangs können Sie einzelne Termine in einem der anderen laufenden Kurse nachholen. Die Terminpläne der anderen Kurse finden Sie unter „Laufende Kurse“ auf unserer Website. Wenn Sie einen Termin ausgesucht haben, dann melden Sie sich bitte beim Fachbereich unter bilanzbuchhalter@endriss.de. Tragen Sie sich bitte am Ersatz-Kurstag auf der Teilnehmerliste ein.

Wann muss ich den Kurs bezahlt haben? Ist eine Ratenzahlung möglich?

Die zu entrichtende Kursgebühr ist zum Kursanfang fällig. Gerne können Sie uns aber auch eine Einzugsermächtigung zukommen lassen. Wir ziehen dann monatliche Raten ein.

Kann ich einen Präsenzlehrgang mit dem Fernlehrgang kombinieren?

Eine Kombination aus beiden Formaten ist nicht möglich. Jedoch ist es möglich die Lehrgangsform zu wechseln, falls sich Ihre Lebensumstände ändern. Wir beraten Sie dabei gerne.

Kontakt:
Frau Christina Fischer
Tel.: 0221 / 93 64 42-252
E-Mail: fernlehrgang(at)endriss.de

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Gesetzestexte

Welche Gesetzestexte benötige ich?

Wir empfehlen Ihnen folgende Titel:

  • Steuergesetze 
  • Steuerrichtlinien
  • Wirtschaftsgesetze 

Sie benötigen Gesetzestexte sowohl in der Prüfung als auch im Unterricht. Bitte besorgen Sie sich die Bücher im örtlichen Buchhandel oder beim Verlag. 

Wichtig: Sie benötigen für die Steuergesetze und Steuerrichtlinien Ergänzungslieferungen. Diese stellen sicher, dass Sie während Ihres Lehrgangs und vor allem im Hinblick auf die Ihre Prüfung stets auf dem erforderlichen Stand der Gesetzeslage sind.

Detailinfos erhalten Sie unter: www.endriss.de/beratung/gesetzestexte

Was ist bei den Ergänzungslieferungen zu beachten?

Je nach Gesetzesänderung erscheinen Ergänzungslieferungen in unregelmäßigen Abständen. Wichtig ist immer der Rechtsstand der Ergänzungslieferungen, nicht deren Erscheinungsdatum. 

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Kontakt

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