Zulassungs­voraussetzungen / Prüfungen (IHK)

Voraussetzungen fĂĽr die Zulassung zur PrĂĽfung

Gemäß § 14 Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhalter International“ der Rechtsverordnung gelten folgende Regelungen:

Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhalter International“ abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller bereits

  1. die Prüfung zum Bilanzbuchhalter auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
  2. den anerkannten Fortbildungsabschluss GeprĂĽfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
  3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.

Die PrĂĽfungen finden in der Regel zwei mal im Jahr statt, FrĂĽhjahr und Herbst.

Umfang schriftliche PrĂĽfung: 2 Klausuren Ă  240 Minuten

Eine mĂĽndliche PrĂĽfung findet nicht statt.

PrĂĽfungstermine

Aufgabenstellung 1

  • 05.12.2023
  • 28.05.2024
  • 27.11.2024
  • 27.05.2025
  • 26.11.2025

Aufgabenstellung 2

  • 06.12.2023
  • 29.05.2024
  • 28.11.2024
  • 28.05.2025
  • 27.11.2025
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