Bilanzbuchhaltung International IHK Voraussetzungen und Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 13 Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ der Rechtsverordnung gelten folgende Regelungen:
Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller bereits
- die Prüfung zum Bilanzbuchhalter auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
- den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
Die Prüfungen finden in der Regel zwei mal im Jahr statt, Frühjahr und Herbst.
Umfang schriftliche Prüfung: 2 Klausuren à 240 Minuten
Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.