In bestimmten Konstellationen, nĂ€mlich bei der Belieferung von Unternehmern, welche ihrerseits die GegenstĂ€nde aus dem Konsignationslager im Rahmen eines ReihengeschĂ€fts weiterliefern, birgt die Neuregelung erhebliche umsatzsteuerliche Risiken. Grund hierfĂŒr ist die Tatsache, dass vom liefernden Unternehmer verlangt wird, dass er Kenntnis darĂŒber hat, was mit den eingelagerten Waren nach Entnahme durch seinen Abnehmer geschieht. Da dies in der Praxis nur Ă€uĂerst selten der Fall sein dĂŒrfte, mĂŒssen entweder vertragliche Regelungen geschlossen werden, die das umsatzsteuerliche Risiko dabei auf den Abnehmer abwĂ€lzen, oder aber es ist dringend zu empfehlen, die "Vereinfachungsregelâ von vorneherein nicht in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Altregelung anzuwenden.
âVorsicht Falle!â â Taxmaster Dozentin Katharina Peter veröffentlichte einen Aufsatz im Fachorgan MWStR, der als erster LĂŒcken bzw. Praxisfallen bei der umsatzsteuerlichen Neuregelung zu Konsignationslagern erkennt und wertvolle Praxishinweise gibt. Unsere Studierenden können diesen Beitrag in der Datenbank beck-online abrufen:
Vorsicht Falle! - Warum der neue § 6b UStG bei grenzuÌberschreitenden ReihengeschaÌften ins Leere laÌuft
