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Gesetzgebung | Bundesregierung beschlieĂźt Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (BMF)

Endriss Newsletter November 2025

Die Bundesregierung hat am 29.10.2025 den Entwurf des sog. Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts (Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 sowie die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2994). Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.

Hierzu fĂĽhrt das BMF weiter aus:

  • Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Durch die verpflichtende EinfĂĽhrung von Liquiditätsmanagementinstrumenten wird systemischen Risiken vorgebeugt. Das dient auch der Stabilität des deutschen und europäischen Finanzmarkts. Durch den Einsatz dieser Instrumente wird das Liquiditätsmanagement der Fonds robuster gegen mögliche äuĂźere Schocks. Die Anpassungen an die neuen europäischen Vorgaben fĂĽr Fondsverwalter schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union.
  • AuĂźerdem wird das nationale Finanzmarktrecht an den ĂĽberarbeiteten Rechtsrahmen fĂĽr das sog. Clearing durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) in der Europäischen Union angepasst.
  • Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität fĂĽr deutsche Fondsverwalter geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf erfolgen weitere Ă„nderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, um deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähigerer Produkte zu erleichtern. Anlegerinnen und Anlegern werden somit mehr und bessere Anlagemöglichkeiten geboten. Damit wird die Attraktivität des Fondsstandorts Deutschland erhöht.

Hinweise:

Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden. Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstellen:

NWB UAAAK-02970

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