Die Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen war der Finanzverwaltung von jeher ein Dorn im Auge, da sie ein Steuergestaltungsinstrument vermutete. Entsprechend restriktiv waren die Voraussetzungen, unter denen eine Rückstellung anerkannt wird. Claudia Schmudlach zeigt in ihrem Beitrag in BBK 24/2015 auf, welche Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliegen müssen, wie sich die Höhe berechnet und welche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind.Erfahren Sie mehr!
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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