Erhalten Sie einen Bonus von 1.000 Euro
Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden.
Wer kann eine Aufstiegsprämie erhalten?
Ab 2019 können Absolventinnen und Absolventen öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG eine Förderung erhalten. Dazu gehören auch die Abschlüsse Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Wirtschaftsfachwirt (IHK).
Voraussetzung: Der Abschluss wurde nach dem 01.01.2019 abgelegt.
Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt worden sein. Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss in Hessen liegen.
Wie hoch ist die Aufstiegsprämie?
Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung und beträgt einmalig 1.000 EUR pro Person und Abschluss.
Wann muss der Antrag auf eine Aufstiegsprämie gestellt werden?
Die Aufstiegsprämie muss innerhalb von 6 Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden.
Wo und wie muss der Antrag auf eine Aufstiegsprämie gestellt werden?
online unter www.hihk.de/aufstiegspraemie
Adressen der Begleitstellen für die Antragstellung
Hessischer Industrie- und Handelskammertag e.V. Wilhelmstraße 24 – 26
65183 Wiesbaden
Tel: 0611 1500 213
www.hihk.de