Ziel und Gegenstand
Das Land Bremen gewährt eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung. Die Förderung soll einen Anreiz für die Weiterbildung geben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Absolventen, die einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgreich erworben haben und deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen lag.
Voraussetzungen
Die AbschlussprĂĽfung muss nach dem 1. Januar 2019 abgelegt worden sein (maĂźgeblich ist das Datum des PrĂĽfungszeugnisses).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt 4.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind spätestens sechs Monate nach insgesamt bestandener Prüfung unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Abteilung Arbeit
Hutfilterstraße 1–5
28195 Bremen
Tel. 0421 / 36 19 79 01
Fax 0421 / 49 69 79 01
E-Mail: aufstiegsfortbildungspraemie(at)wah.bremen.de
Internet: www.wirtschaft.bremen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Quelle
Richtlinie des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 1. Januar 2019.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wichtige Hinweise
Es darf für denselben Abschluss nicht bereits eine Meisterprämie im Handwerk des Landes Niedersachsen beantragt oder gewährt worden sein.