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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem GrundstĂĽck (BMF)

Das BMF ergänzt sein Schreiben v. 05.12.2017 über den Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG (BMF, Schreiben v. 13.02.2018 - III C 3 - S 7117-a/16/10001).

Das BMF-Schreiben v. 05.12.2017 - III C 3 - S 7117-a/16/10001 (2017/1004344) wird dahingehend ergänzt, dass es nicht beanstandet wird, wenn auf bis zum 31.12.2016 erbrachte juristische Dienstleistungen von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die nicht Notare sind, die bisherige Regelung nach Abschnitt 3a.3 Abs. 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses angewendet wird.

Quelle: BMF, Schreiben v. 13.02.2018 - III C 3 - S 7117-a/16/10001 (Ls)

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