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Umsatzsteuer | Befristete Steuersatzsenkung auf die Lieferung von Gas und Fernwärme (BMF)

Das BMF hat das finale Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 25.10.2022 - III C 2 - S 7030/22/10016 :005).

Hintergrund: Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen ĂĽber das Erdgasnetz (verkĂĽndet am 25.10.2022 im BGBl I S. 1743) wird der Umsatzsteuersatz fĂĽr Gaslieferungen ĂĽber das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme ĂĽber ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Ă„nderung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Nun hat das BMF sein finales Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme veröffentlicht. Ein zuvor herausgegebenes Schreiben lag zunächst als Entwurf vor und bezog sich lediglich auf die Lieferung von Gas (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.9.2022).

In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  1. Umsatzsteuersatzsenkung
    • Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes fĂĽr Gaslieferungen ĂĽber das Erdgasnetz und Wärme ĂĽber ein Wärmenetz
    • Anwendungsregelung fĂĽr Ă„nderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)
  2. Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
    • Anwendungsbereich
    • Anwendungszeitraum
  3. Vereinfachungsregelungen
    • Abrechnung auf Grundlage des Gastages
    • Abrechnung von Gas- uns Wärmelieferungen
    • Gewährung von Jahresboni, JahresrĂĽckvergĂĽtungen und dergleichen
    • Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette
  4. Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 1. April 2024

Quelle:BMF, Schreiben v. 25.10.2022 - III C 2 - S 7030/22/10016 :005, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

 

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