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Sozialrecht | Kabinett beschlieĂźt Rentenversicherungsbericht 2021 (BMAS)

Die Bundesregierung hat am 24.11.2021 den Rentenversicherungsbericht 2021 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert sie mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Hierzu fĂĽhrt das Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. weiter aus:

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2021 im Ăśberblick:

  • FĂĽr Ende 2021 wird eine NachhaltigkeitsrĂĽcklage von 37,2 Mrd. Euro geschätzt. Damit bleibt die RĂĽcklage stabil bzw. steigt sogar leicht um rund 100 Mio. Euro.
  • Der Beitragssatz bleibt in den beiden kommenden Jahren konstant bei 18,6 Prozent. Den Modellrechnungen zufolge steigt der Beitragssatz im Jahr 2024 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2025 auf 19,7 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent.
  • Nachdem Rentner in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen mussten, können sie den Modellrechnungen zufolge im kommenden Jahr wieder mit einer deutlichen Rentenanpassung rechnen. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassungen wird allerdings erst im jeweiligen März feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,4 Prozent, steigt in den Folgejahren zunächst an und beträgt im Jahr 2025 49,2 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte revidiert hat, wodurch das Sicherungsniveau rechnerisch höher ausfällt. Aber auch ohne BerĂĽcksichtigung des Revisionseffekts bleibt das Sicherungsniveau 2025 mit 48,2 Prozent oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent.
  • Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte.

Hinweis:

Der Rentenversicherungsbericht 2021 ist auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.

Quelle: BMAS online, Meldung v. 24.11.2021 (il)

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