Hierzu fĂĽhrt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:
- Ab dem 1.1.2022 ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.
- Zudem muss in der DatenĂĽbermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.
- Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort ist auch eine Checkliste der BDA für Arbeitgeber hinterlegt.
Quelle: Minijob-Zentrale online, Blog-Beitrag v. 15.10.2021 (il)
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