Blog

Minijobs | Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden (Minijob-Zentrale)

Ab dem Jahr 2022 mĂĽssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale ĂĽbermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.

Hierzu fĂĽhrt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:

  • Ab dem 1.1.2022 ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber ĂĽber das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu ĂĽbermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse ĂĽber das Finanzamt vornimmt.
  • Zudem muss in der DatenĂĽbermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.
  • Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort ist auch eine Checkliste der BDA für Arbeitgeber hinterlegt.

Quelle: Minijob-Zentrale online, Blog-Beitrag v. 15.10.2021 (il)

Verwandte Artikel:

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!