Ausnahmsweise ist auch eine Abgabe in Papierform bis 31. August möglich. In diesem Zusammenhang werden auch die Fristen für die Umsatz- und Gewerbesteuer bis zum 31.08.2018 verlängert. Diese Erklärungen sind elektronisch abzugeben. Hinweis: Für diejenigen, die ihre Erklärung in Papierform abgeben wollen, stehen die Vordrucke hier zum Download bereit: Körperschaftsteuererklärung 2017, NWB DokID: BAAAG-80683.Quelle: OFD Karlsruhe, Mitteilung v. 31.07.2018 (Ls) Verwandte Artikel:
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